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Schülerinnen und Schüler im hauptschulabschlussbezogenen Unterricht erwerben durch eine erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung die Zugangsberechtigung zum Besuch des 10. Schuljahrgangs. Die Erarbeitung der Aufgabenstellungen erfolgt auf der Grundlage der Fachlehrpläne für die Sekundarschule. Weiterhin werden die Vorgaben der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) berücksichtigt.
Der schriftliche Teil der besonderen Leistungsfeststellung umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur Besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern:
Rechtliche und organisatorische Grundlagen:
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I ( Abschluss -VO Sek I ) Vom 9. Juli 2012 | ||
Bei Nichtschülerprüfung auch:
Prüfungen zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I | ||
Dokument von Bock /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von V. Bock /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von LISA /Lizenz: CC BY-ND 4.0 |
Dokument von LISA Halle /Lizenz: CC BY-NC 4.0 |
Nachfolgend sind die Aufgabenstellungen und Auswertungsberichte der landeszentral durch die oberste Schulbehörde gestellten schriftlichen besonderen Leistungsfeststellung der letzten 5 Jahre veröffentlicht.
Legende
PT - Pflichtteil
WPT - Wahlpflichtteil
Aus urheberrechtlichen Gründen sind in den Materialien keine Texte, Abbildungen, Fotos oder Tondokumente fremder Urheber enthalten, sondern nur die entsprechenden Quellenangaben.
Jahr | Auswertungsmaterialien | Aufgaben |
2024 | quantitative Auswertung Deutsch und Mathematik | |
2023 | quantitative Auswertung Deutsch und Mathematik | |
2022 | ||
2021 | ||
2020 |