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Pflegeschulen - die neue Pflegeausbildung
Inhaltlich verantwortlich: Nicole Massag
Eingestellt am: 14.09.2020
Stand vom: 09.02.2024

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Nicole Massag auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=14277#art39766)
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"Wegweiser für die Pflegeausbildung im Land Sachsen-Anhalt" von ArbeitGestalten mbH /Lizenz: CC BY 4.0
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Seit dem 01.01.2020 hat das neue Pflegeberufegesetz das bisherige Krankenpflege- und Altenpflegegesetz schrittweise abgelöst. Damit beginnt ein neuer Weg in der Kranken- und Altenpflegeausbildung – die generalistische Pflegeausbildung.

 

Wegweiser für die Pflegeausbildung im Land Sachsen-Anhalt

 

Mit der Pflegeberufereform wird eine der größten Ausbildungsreformen in der Pflege in Deutschland umgesetzt. Erstmals in der Geschichte der Ausbildungsgesetze legt das Pflegeberufegesetz vorbehaltene Tätigkeiten als besonderen Verantwortungs- und Aufgabenbereich für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner fest. Der Kernpunkt der gesetzlichen Grundlage ist die zweijährige generalistische Pflegeausbildung. Die Neuerungen sind sehr umfassend und bringen vielfältige Anpassungen und Neuorientierungen in der schulischen und praktischen Ausbildung im Pflegebereich mit sich. Alle Lehrkräfte der Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt sind gefordert, Kompetenzen bei den Auszubildenden anzubahnen und weiterzuentwickeln, die auf eine Pflege für alle Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen abzielt.

 

Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage auf Landesebene aus? Wie werden die Lehrkräfte aller neuen Pflegeschulen fachlich und organisatorisch bei diesen Veränderungen begleitet? Um diese Herausforderung bewältigen zu können, möchten wir Ihnen auf diesen Seiten ausführliche Informationen zur Verfügung stellen.

 

 

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Status der neuen Pflegeschulen
Inhaltlich verantwortlich: Nicole Massag
Eingestellt am: 10.09.2020
Stand vom: 09.02.2024

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Eine Pflegeschule im Sinne des Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG) ist eine Bildungseinrichtung, die nach Maßgabe dieses Gesetzes als Pflegeschule nach § 6 Abs. 2 Satz 1 des Pflegeberufe gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. IS. 2581), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307, 1331), staatlich anerkannt ist. Sie kann in öffentlicher oder privater Trägerschaft geführt werden. Pflegeschulen sind keine Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ausbildung findet in Bildungsgängen statt.

 

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Weiterführende Informationen zur Pflegeausbildung
Inhaltlich verantwortlich: Nicole Massag
Eingestellt am: 11.09.2020
Stand vom: 09.02.2024

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