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Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 25.11.2024
Stand vom: 25.11.2024

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Meet US – Amerikaner und Amerikanerinnen im Gespräch mit Schulklassen
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Banse
Eingestellt am: 04.11.2024
Stand vom: 25.11.2024

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fulbright_logo_color.png Meet US bietet Jugendlichen die Möglichkeit, in informellen Gesprächen mit Amerikanerinnen und Amerikanern mehr über das tägliche Leben in den USA zu erfahren. Diese Gespräche können entweder in den Schulen oder virtuell stattfinden. Das Programm wird von  der Botschaft und den Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland organisiert und von  Fulbright Germany unterstützt.

 

Das Programm richtet sich an alle weiterführenden Schulen in Deutschland. Die Gespräche können auf Deutsch oder Englisch geführt werden und eignen sich daher nicht nur für den Englischunterricht, sondern auch als fächerübergreifende Veranstaltung. Die Teilnahme ist für Schulen kostenfrei.

 

Interessierte Schulen, die als Gastschule für den Besuch eines amerikanischen Fulbrighters teilnehmen möchten, können sich  hier registrieren. Bei einer Registrierung bis zum 16. Februar 2025 ist ein Besuch im zweiten Schulhalbjahr möglich. Sobald eine Gesprächsperson in der Region verfügbar ist, wird der Kontakt hergestellt. Der genaue Termin und der thematische Schwerpunkt des Gesprächs können individuell mit den amerikanischen Gästen abgestimmt werden. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Registrierung sind ebenfalls  hier zu finden.


Förderung von Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH)
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Banse
Eingestellt am: 25.11.2024
Stand vom: 25.11.2024

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"Merkblatt/Informationen zur PASCH-Förderung" von Pädagogischer Austauschdienst /Lizenz: CC BY 4.0
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PASCH_Logo_farbig.jpg Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) unterstützt themen- und ergebnisbezogene Austauschbegegnungen zwischen deutschen und ausländischen Schüler:innengruppen in vielen Regionen der Welt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes kann nur ein Antrag pro Partnerschaft und bei mehreren Partnerschaften zwei Anträge im Jahr gestellt werden. Digitale Formate, vorbereitende Besuche und Projektkosten werden im Jahr 2025 nicht gefördert.

 

Für Begegnungen in Deutschland können entweder Zuschüsse zu den Fahrtkosten der Schüler:innen und Begleitlehrkräfte oder alternativ Zuschüsse zu den Programmkosten beantragt werden. Zusätzlich wird ein Versicherungskostenzuschuss gewährt. Für Begegnungen im Ausland gibt es Zuschüsse zu den Fahrtkosten der Schüler:innen und Begleitlehrkräfte.

 

Für Begegnungen, die vor dem 1. März 2025 beginnen, endet die Antragsfrist am 20. Dezember 2024. Der Antragsschluss für Begegnungen, die ab dem 1. März 2025 stattfinden, ist der 31. Januar 2025. Detaillierte Informationen zur PASCH-Förderung sind im Merkblatt zu finden.


Förderung von Schulpartnerschaften im Rahmen des German American Partnership Program (GAPP)
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Banse
Eingestellt am: 25.11.2024
Stand vom: 25.11.2024

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"Informationen zur GAPP-Förderung" von Pädagogischer Austauschdienst /Lizenz: CC BY 4.0
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GAPP_2018_1.jpg Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) unterstützt themen- und ergebnisbezogene Austauschbegegnungen zwischen Deutschland und den USA.

 

Aufgrund von Kürzungen im Bundeshaushalt gibt es seit 2025 im Vergleich zu den Vorjahren erhebliche Änderungen. Von einer deutschen Schule kann grundsätzlich nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Digitale Formate, vorbereitende Besuche sowie Projektkosten in den USA und in Deutschland werden nicht mehr gefördert. Die maximale Gruppengröße ist auf 18 Schüler:innen begrenzt, und es können höchstens zwei Lehrkräfte gefördert werden.

 

Bezuschusst werden die Flugkosten der deutschen Schüler:innen und Begleitlehrkräfte für Begegnungen an der Partnerschule in den USA.

 

Für das Jahr 2025 gelten drei Antragstermine: Der 15. Dezember 2024 für Austauschbegegnungen, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Januar 2025 beginnen; der 31. Januar 2025 für Begegnungen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 30. Juni 2025 starten; und der 1. Mai 2025 für Begegnungen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2025 stattfinden. Ausführliche Informationen gibt es im Merkblatt.


Fremdsprachenassistenzkräfte bereichern den Unterricht an deutschen Schulen
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Banse
Eingestellt am: 18.11.2024
Stand vom: 18.11.2024

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"Antrag auf Zuweisung aFSA" von Sabine Banse /Lizenz: CC BY 4.0
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Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) unterstützen an deutschen Schulen den Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache und erhalten dafür ein monatliches Stipendium. Schulen profitieren von der Mitwirkung der FSA, da sie den Lernenden ihre Sprache und Kultur authentisch vermitteln.

 

Das Austauschprogramm für Fremdsprachenassistenzkräfte basiert auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien und den USA ist bilateral. Die Wiederaufnahme des Austauschs mit China ist in Vorbereitung.

 

Alle Schulen können sich bei ihrer zuständigen Schulbehörde als Einsatzschule für eine Assistenzkraft bewerben. Besonders empfohlen wird dies auch Schulen, die sich bisher nicht beworben haben oder denen seit längerem keine FSA zugewiesen werden konnte.

 

Antragsformular


austauschjahr.de: Plattform für Schüleraustausch
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler, Anna Wasielewski | AJA
Eingestellt am: 06.11.2018
Stand vom: 25.11.2024

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Anna Wasielewski | AJA auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=16372#art37946)
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Beitrag eingestellt von: Frau Kathrin Quenzler
Telefon: +49 (0)345 2042-255
E-Mail: kathrin.quenzler@bildung-lsa.de

Die Plattform  austauschjahr.de, betreut vom Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch, bietet eine übersichtliche und schnelle Information über passende Schüleraustauschprogramme. Diese reichen von zwei Monaten bis zu einem Schuljahr im Ausland und umfassen über 50 Länder weltweit. Ziel der Plattform ist es, umfassend über die Vorteile und Möglichkeiten des Schüleraustauschs zu informieren, um möglichst vielen Jugendlichen in Deutschland diese wertvolle und prägende Erfahrung zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen weltweit spielt der Schüleraustausch eine wichtige Rolle bei der Förderung interkultureller Verständigung und dem Eintreten für eine weltoffene Gesellschaft.

 

Auf austauschjahr.de steht die Qualität der Schüleraustauschprogramme und der Austauschorganisationen im Mittelpunkt. Die übersichtliche Gestaltung ermöglicht es Nutzenden, auf den ersten Blick zu erkennen, welche Leistungen im Preis der jeweiligen Programme inbegriffen sind. Gesponserte Anzeigen und Werbung, die einen objektiven Vergleich erschweren könnten, gibt es auf der Plattform nicht.

 

Stattdessen bietet austauschjahr.de interessierten Jugendlichen und ihren Eltern im Blog umfangreiche Hintergrundinformationen und Insidertipps rund um den Schüleraustausch. Dazu gehören Tipps zur finanziellen Unterstützung, Informationen zu Stipendien sowie Erfahrungsberichte und Bewertungen ehemaliger Teilnehmenden, die bei der Suche nach dem passenden Austauschprogramm helfen.

 

Der  Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch engagiert sich seit über 20 Jahren für die Sicherung der Qualität im Schüleraustausch und setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ein.


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Banse
Eingestellt am: 17.01.2018
Stand vom: 25.11.2024

Dieses Medium ist freies Lern- und Lehrmaterial im Sinne der UNESCO-Initiative Open Educational Ressources (OER) Details zu OER. Sie dürfen diesen Beitrag entsprechend oben angegebener Lizenz verwenden, wenn Sie folgende Quellenangabe benutzen:
Sabine Banse auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=16372#art36872)
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"Antragsformular" von Norbert Ryl /Lizenz: CC BY-SA 4.0
"Maßnahmebeginn" von Norbert Ryl /Lizenz: CC BY-SA 4.0
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Telefon: 0391 567 7674
E-Mail: sabine.banse@sachsen-anhalt.de