Digitale Dienste
Informationsportal
Ausgleichsmaßnahmen sind notwendig, wenn die ausländische Lehramtsqualifikation nicht den Anforderungen des Landes Sachsen-Anhalt entspricht und Defizite auch nicht durch nachgewiesene Unterrichtspraxis ausgeglichen werden können.
Ein Lehramtsstudium in Sachsen-Anhalt umfasst eine Studiendauer von 8 bis 10 Semestern und wird an der Universität Halle mit der 1. Staatsprüfung bzw. an der Universität Magdeburg mit einem Master of Education abgeschlossen.
Hinzu kommt für eine vollständige Lehrerausbildung die anschließende schulpraktische Ausbildung (pädagogischer Vorbereitungsdienst oder Referendariat) von derzeit 16 Monaten in Sachsen-Anhalt mit abschließender Laufbahnprüfung (2. Staatsprüfung).
Zusammen bildet dies die Ausgangsbasis, auf die sich die Prüfung eines Antrags auf Anerkennung und die Feststellung eventueller Defizite beziehen.
Als Anpassungslehrgang gilt die Ausübung der Lehrertätigkeit unter Anleitung (schulpraktischer Teil) in Verbindung mit einer erziehungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitausbildung.
Für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
Der schulpraktische Teil des Anpassungslehrganges ist an der entsprechenden Schulform zu absolvieren. Während der Ausbildung ist Unterricht im Umfang von bis zu 6 Stunden wöchentlich zu erteilen.
Die erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Begleitausbildung erfolgt im Regelfall an einem Staatlichen Seminar für Lehrämter (Standort Halle oder Magdeburg), gemeinsam mit den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. In Einzelfällen ist ein Nachstudieren von Fachinhalten an einer Universität nötig.
Die Eignungsprüfung ist eine Prüfung vor dem Landesprüfungsamt, mit der die Kenntnisse und Fähigkeiten, den Beruf eines Lehrers in der angestrebten Laufbahn auszuüben, beurteilt werden. Die Eignungsprüfung besteht gemäß § 5 ALVO LSA pro Fach, das anerkannt werden soll, aus drei Teilen: einer schriftlichen Prüfung, einer Lehrprobe und einer mündlichen Prüfung.
Teil 1 – je eine schriftliche Prüfung in Anlehnung an die Erste Staatsprüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst Themenbereiche aus der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des jeweiligen Unterrichtsfachs. Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall vier Stunden.
Teil 2 – je eine bewertete Lehrprobe
Das Landesprüfungsamt bestimmt mit der zuständigen Schulbehörde die Schule, an der die Lehrproben abgelegt werden. Vor den Lehrproben erhalten Sie Gelegenheit zur Hospitation an dieser Schule. Ein Ausbildungsverhältnis wird hierdurch nicht begründet.
Teil 3 – je eine mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und bezieht sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Fachdidaktik, Pädagogik, Psychologie sowie Schul- und Dienstrecht.
Die mündliche Prüfung im ersten Fach dauert etwa 60 Minuten, in den weiteren Fächern etwa 30 Minuten.