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An allen Förderschulformen (außer der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) gelten die Lehrpläne der Grundschule und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen.
Die Fachlehrpläne bilden im Kontext der Sonderpädagogik bei zieldifferenter Förderung eine modifizierte Hilfskonstruktion. Sie können nach pädagogischem Ermessen auf die individualisierte Situation der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.
Für Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen für Lernbehinderte sowie an anderen Schulformen werden in Orientierung an den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule schuleigene Lehr- und individuelle Lernpläne entwickelt, die die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung bilden.
Um den weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zu unterstützen, wurden vom Kultusministerium Grundsätze für den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen an allgemeinbildenden Schulen herausgegeben. Diese Grundsätze sowie Anregungen aus der Praxis für die Praxis finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen Sie den Nachteilsausgleich und die individuellen Förderpläne der Schülerinnen und Schüler.