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Der gewerblich-technische und allgemein-gewerbliche Berufsbereich ist sehr vielfältig. Im Mittelpunkt stehen handwerklich oder industriell gefertigte Produkte. Sowohl traditionelle handwerkliche Tätigkeiten in Berufen wie Maurer/Maurerin, Zimmerer/Zimmerin, Koch/Köchin und Tischler/Tischlerin als auch Tätigkeiten an hochmodernen, digital gesteuerten und komplexen Maschinen und Anlagen oder in deren Umfeld sind Inhalte der Ausbildung. Industrie 4.0 steht nicht nur vor der Tür, sondern ist in der Ausbildung angekommen. Der gewerblich-technische und allgemein-gewerbliche Berufsbereich umfasst die Berufsbereiche
Der überwiegende Anteil der Berufe sind duale Berufe, die bundeeinheitlich geregelt sind und in denen die Auszubildenden in einem Betrieb angestellt (betriebliche Ausbildung) sind und ihre schulische Ausbildung in einer beruflichen Schule absolvieren.
Die Bildungsgänge der BFS im gewerblich-technischen und allgemein-gewerblichen Berufsbereich dienen einerseits zur beruflichen Orientierung und zum Erwerb grundlegender Kompetenzen, können aber andererseits auch zu einem beruflichen Abschluss führen. Es werden ein-, zwei und dreijährige Bildungsgänge im gewerblich-technischen und allgemein-gewerblichen Berufsbereich an den beruflichen Schulen geführt.
Folgende Bildungsgänge werden als BFS geführt:
einjährig:
Technik
zweijährig:
Informationstechnische Assistenz
Biologisch-technische Assistenz
Chemisch-technische Assistenz
Gestaltungstechnische Assistenz (in drei Schwerpunkten)
Medientechnische Assistenz
Elektrotechnische Assistenz
dreijährig
Assistenz für Ernährung und Versorgung
Seit 1997 werden für die duale Berufsausbildung Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz nach dem Lernfeldkonzept entwickelt.
Ausgangspunkt für die Struktur der Rahmenlehrpläne sind die Handlungsabläufe der beruflichen Ausbildung im Betrieb bzw. die spätere berufliche Tätigkeit. Indem diese Handlungsabläufe zum Ausgangspunkt für die Lehrplanstruktur gewählt werden, wird der Berufsbezug als strukturelles Leitkriterium in den Vordergrund gestellt. Entsprechend wird das unter fachsystematischen Gesichtspunkten bis dahin maßgebende Lerngebiet durch Handlungslernfelder ersetzt. Lernfelder sind durch Kompetenzbeschreibungen beschriebene thematische Einheiten. Sie orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen.
Auf der Grundlage der Lernfelder werden Lernsituationen erarbeitet. Im Sinne eines handlungsorientierten Unterrichts werden durch das Bildungsgangteam komplexe Lehr-Lernarrangements ausgearbeitet.
Sachsen-Anhalt übernimmt die Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Lernbereich direkt als Landeslehrpläne. Lernfelder, Zielformulierungen und Inhalte bleiben unverändert.
Anregungen zur schulischen Umsetzung der Rahmenlehrpläne mit Lernfeldern in ausgewählten Berufen finden Sie unter der Rubrik "Materialien und Anregungen".
Die Fachoberschule ist als eigenständige Schulform in den Berufsbildenden Schulen eingegliedert und führt in einjähriger, zweijähriger oder berufsbegleitender Ausbildung zur Fachhochschulreife. Sie baut auf dem Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand auf. Wer zusätzlich zum Realschulabschluss die mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachweist, kann in nur einem Jahr (Schuljahrgang 12) die Fachhochschulreife erwerben.
In zwei Jahren erhalten die Lernenden Einblicke in einen Berufsbereich der gewählten Fachrichtung und die Zugangsberechtigung zu Fachhochschulen.
In dieser Rubrik finden Sie Unterstützungsmaterialien für Fachrichtungen
Der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsganges am Beruflichen Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife, die eine Studienaufnahme auch außerhalb der gewählten Fachrichtung ermöglicht. Dazu sind neben allgemeinbildenden Fächern auch Profilfächer der gewählten Fachrichtung zu absolvieren, die den Schülerinnen und Schülern vertiefte Einblicke in die gewählte Fachrichtung ermöglichen.
In der Fachrichtung Technik sind das die Fächer:
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Der Unterricht an der Fachschule umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Lernbereich. Nicht zuletzt leistet die enge Verzahnung des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs mit dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich einen Beitrag zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Selbstständigkeit und der Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen.
Der Unterricht in der Fachschule ist auch auf die Herausbildung von Studierfähigkeit ausgerichtet, so das der erfolgreiche Abschluss der Fachschule eine Studienzugangsberechtigung darstellt. Die entwickelten Kompetenzen können für ein Studium anerkannt werden, so dass sich die Studienzeit ein einschlägigen Studiengängen verkürzen kann.
Die Fachschulen gliedern sich in folgende Fachbereiche:
Im Fachbereich Technik können die Fachschülerinnen und Fachschüler in den Fachrichtungen
Fachrichtung Maschinentechnik/Maschinenbautechnik Schwerpunkt Produktionstechnik
den Abschluss "Staatlich geprüfte Technikerin/Techniker" (Bachelor Professional in Technik)“ erwerben.
Im Fachbereich Agrarwirtschaft können die Fachschülerinnen und Fachschüler in den Fachrichtungen