Digitale Dienste
Informationsportal
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) führt im Auftrag des Bildungsministeriums die Prüfung und Zulassung von Schulbüchern für das Land Sachsen-Anhalt durch.
Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes und ist im Einzelnen im gültigen Runderlass des Kultusministeriums geregelt. Danach sind Schulbücher für die öffentlichen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I zulassungspflichtig. Für eine Zulassung müssen die Schulbuchverlage einen Antrag gemäß den Anforderungen des Runderlasses stellen. Mehr anzeigen »
Dokument von Redaktion bildung-lsa.de /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von LSchA Magdeburg /Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 |
Dokument von LSchA Magdeburg /Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 |
Dokument von LSchA Magdeburg /Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 |
Dokument von LSchA Magdeburg /Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 |
Schulen sind verpflichtet, Bestände von Schulbüchern als Druckausgabe, die über ihren Bedarf hinausgehen, der Lernmittelbörse beim Landesschulamt anzubieten sowie geeignete Bestände der Schulbuchbörse für die eigene Schulbuchversorgung zu nutzen (RdErl. des MK vom 18.4.2013, Pkt. 8.3). Nachstehend finden Sie die aktuellen Bestände von Schulbüchern nach Schulformen gegliedert: