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Eingestellt am: 23.05.2025
Stand vom: 14.08.2026

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Der Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäß § 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage der Arbeit in der Grundschule. Der Auftrag bezieht sich auf die ganzheitliche Entwicklung der Kinder unter Beachtung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse.

 

Die Grundschule vermittelt als erste gemeinsame Schule für alle Kinder eine grundlegende und allseitige Bildung und schafft Voraussetzungen für die Kompetenzentwicklung in den weiterführenden Schulen.

 

Für die Fächer Deutsch und Mathematik sind die KMK-Bildungsstandards für den Primarbereich der Kultusministerkonferenz der Länder Grundlage und Orientierung für die Kompetenzentwicklung. Basale sprachliche und mathematische Kompetenzen sind für die Sicherung einer elementaren Allgemeinbildung von entscheidender Bedeutung (Lehrplan Grundschule, Grundsatzband, S. 5).