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Grundsätze für den Unterricht
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Schmidt
Eingestellt am: 20.03.2014
Stand vom: 07.02.2024

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Sabine Schmidt auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=14074#art28189)
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  Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf
im Lernen an allgemeinbildenden
Schulen

An der Erarbeitung der Grundsätze haben mitgewirkt: Mehr anzeigen »

 


Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen
Inhaltlich verantwortlich: Sabine Schmidt, Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Eingestellt am: 20.03.2014
Stand vom: 30.01.2023

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In jeder Lerngruppe haben Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Voraussetzungen, um  curriculare Anforderungen zu bewältigen (z. B. Kenntnisse, Lernstrategien, Arbeitsverhalten, Lernmotivation). Die pädagogischen Fachkräfte reagieren darauf mit binnendifferenzierenden Maßnahmen und individuellen Unterstützungsangeboten, um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, ungünstige Lernvoraussetzungen auszugleichen und die curricularen Ziele zu erreichen. Gegebenenfalls ist es notwendig, die Bedingungen des Lernens mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehören u. a. Formen des Nachteilsausgleichs, zeitweilige Modifizierungen von Lernanforderungen und die Nutzung der Möglichkeit verlängerter Lernzeiten (z. B. drittes Verweiljahr in der Schuleingangsphase, freiwillige Verlängerung der Schulzeit um ein Jahr).

Können Schülerinnen und Schüler bei längerer Förderung und zeitweiliger Modifizierung den curricularen Anforderungen nicht entsprechen, ist über eine zieldifferente (untercurriculare) Förderung zu entscheiden. Eine zieldifferente Förderung kann sich auf einzelne Fächer bzw. Lernbereiche beziehen und bedeutet, dass an die Schülerinnen und Schüler in diesen Fächern bzw. Lernbereichen untercurriculare Anforderungen gestellt werden. Ziel der langfristig gestalteten untercurricularen Förderung ist die schrittweise Befähigung zur Bewältigung der curricularen Vorgaben. Im Einzelfall können dauerhaft untercurriculare Anforderungen bestehen bleiben.

Prüfsteine zur Fortsetzung untercurricularer Förderung sind insbesondere die Kompetenzanforderungen der Lehrpläne zum Übertritt in

  • den Schuljahrgang 3 bei dreijähriger Verweildauer in der Schuleingangsphase,
  • die weiterführende Schule nach Schuljahrgang 4 bei Wahrnehmung einer Wiederholung,
  • den Schuljahrgang 7 (hauptschulabschlussbezogener Unterricht).

 

sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen[1] Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen erhalten in ausgewählten oder allen Lernbereichen sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungs­angebote gemäß ihrer individuellen Leistungsfähigkeit am jeweiligen Lernort. Diese Schülerinnen und Schüler entwickeln bei längerfristiger Förderung ihre Leistungsfähigkeit nach individuellen Lernplänen mit untercurricularen Anforderungen erfolgreich.


[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wird diese Begrifflichkeit verwendet. Entsprechend der KMK-Empfehlungen wird damit zugleich der systemische Ansatz des sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarfs mitgedacht. (KMK: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)

 


Anforderungen an eine zieldifferente Unterrichtsgestaltung
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de, Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Eingestellt am: 20.03.2014
Stand vom: 30.01.2023

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Unterrichts-

organisation

Zieldifferenter Unterricht erfordert geeignete Formen der Unterrichtsorganisation, die den unterschiedlichen Bedarfslagen untercurricularer Förderung gerecht werden. Günstige Rahmenbedingungen bieten u. a. kooperative Lernformen, Projektlernen, jahrgangsübergrei­fendes Lernen, Rhythmisierung des Schulalltags sowie fächerübergreifender und fächerverbindender Unterricht.

Handlungsorientiertes und ganzheitliches Lernen

 

Zieldifferenter Unterricht sollte vom selbstbestimmten Handeln der Lernenden geprägt sein. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen in konkreten und für sie lebensrelevanten Situationen. Sie sollen in herausfordernden, angemessenen und praxisbezogenen Lernprozessen Methoden des Ent­deckens und Experimentierens anwenden sowie Ergebnisse darstellen und präsentieren. Bei der Gestaltung der Lernsituation muss die Balance zwischen pädagogischer Führung und Selbst­ständigkeit der Schülerinnen und Schüler, d. h. zwischen struk­turiertem, angeleitetem Vorgehen und eigenständigem, probie­rendem Problemlösen gefunden werden.

In entwicklungsfördernden Lernsituationen werden Kognition, Kommunikation, Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten und Emotionalität berücksichtigt. Die handelnde Durchdringung von Bildungsinhalten wird durch vielfältige Sinneserfahrungen angeregt. Dies unterstützt die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen besonders. Dabei ist es wichtig, dem individuellen Lerntyp der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen.

Soziales Lernen

 

Soziale Kompetenzen haben im zieldifferenten Unterricht einen hohen Stellenwert. In einem respektvollen, solidarischen Miteinander bekommen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, soziale Erfahrungen im Umgang miteinander zu sammeln und ihre Selbstkompetenz zu entwickeln. Grundlage sind klare Regeln, individuelle und gemeinsame Verhaltensvereinbarungen. Verhaltensweisen wie Rücksicht­nahme, Einfühlungsvermögen, Toleranz und die Fähigkeit, Konflikte zu verarbeiten und angemessen zu lösen, werden nachhaltig erlernt. Ein zeitnahes Feedback der Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Lerngruppe geben den Schülerinnen und Schülern Bestätigung und Orientierung.

Lernatmosphäre

Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen entfalten ihre Leistungspotentiale in Gruppen mit einer hohen Lernmotivation und einer insgesamt anerkennenden Lernatmosphäre. Diese ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Toleranz gegenüber Verschiedenheit. Wertschätzender Umgang miteinander, verlässliche soziale Beziehungen und Vorbilder in einer stabilen Lerngruppe sind dafür Voraussetzung.

Durch umfangreiche Übungen, Festigungen und Anwendungen entwickeln zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen in langfristig angelegten Lernprozessen. Dazu gehören auch Phasen des Innehaltens und Reflektierens des Gelernten.


Modellprojekt "Duales Lernen in Form von Praxislerntagen"
Inhaltlich verantwortlich: Mathias Kanigowski
Eingestellt am: 10.12.2019
Stand vom: 13.02.2023

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Mathias Kanigowski auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=14074#art39072)

Lizenzangaben der eingebundenen Medien
Originalbild von MB LSA / Adrian Köring /Lizenz: CC BY-ND 4.0
Beitrag eingestellt von: Herr Mathias Kanigowski
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E-Mail: mathias.kanigowski@sachsen-anhalt.de

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Praxislerntage sind eine Form des dualen Lernens. Dabei werden schulische Unterrichtsinhalte mit einer praktischen Tätigkeit verknüpft. Im Mittelpunkt der Praxislerntage steht die Weiterentwicklung des Unterrichts durch eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung.

 

Seit dem Schuljahr 2019/20 führen Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahrganges der Sekundarschule und jeweils mit Ausnahme der Gymnasialzweige der Gemeinschafts- und Gesamtschule sowie Förderschule, mit Ausnahme der Förderschulen für Geistigbehinderte des Landes Sachsen-Anhalts die Praxislerntage durch.

 

Zur Unterstützung aller Akteure wurde am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) die Pädagogische Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingerichtet. Weitere Informationen zur Pädagogischen Arbeitsstelle erhalten Sie  hier.

 

Das Modellprojekt läuft bis zum 31. Juli 2026.

 

 

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