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Ausgehend von dem im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht der Beitrag der Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs darin, die Fachschülerinnen und Fachschüler auf Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, des öffentlichen Lebens, der Familie und Freizeit vorzubereiten.
Die Rahmenrichtlinien bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen der beruflichen Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der unternehmerischen Praxis mit dem Ziel, insbesondere die Methodenkompetenz, die Personal- und Sozialkompetenz und die kommunikative Kompetenz zu fördern, indem die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, wirtschaftspolitischen, rechtlichen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und/oder persönlichen Sachverhalten weiter entwickelt wird.
Nicht zuletzt leistet die enge Verzahnung des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs mit dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich einen Beitrag zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Selbstständigkeit und der Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen.
Der Unterricht in der Fachschule ist auch auf die Herausbildung von Studierfähigkeit ausgerichtet, so das der erfolgreiche Abschluss der Fachschule eine Studienzugangsberechtigung darstellt. Die entwickelten Kompetenzen können für ein Studium anerkannt werden, so dass sich die Studienzeit ein einschlägigen Studiengängen verkürzen kann.