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![]() | "MSDD Flyer 10/22" von Claudia Heymann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
![]() | Dokument von Redaktion bildung-lsa.de /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
Seit dem Schuljahr 2010/11 ist der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) wesentlicher Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren.
Die im MSDD tätigen Lehrkräfte haben spezielle Zuständigkeiten und arbeiten im Auftrag des Landesschulamtes. Der MSDD nimmt alle Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegen. Jede Antragstellung wird hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft. Dazu benötigt der MSDD entsprechende Zuarbeiten durch die Schulen und die Eltern, so z. B. den pädagogischen Bericht, medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte (wenn vorhanden), Beobachtungsprotokolle aus dem Unterricht oder einer Kindereinrichtung, Aussagen zu bisher genutzten Förderangeboten und deren Ergebnissen u.a.m.
Bestätigt die Antragsprüfung die Notwendigkeit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, sind ggf. weitere Informationen über Beobachtung, Gespräche oder ausgewählte Verfahren erforderlich. Hierzu wird der MSDD u. U. weitere sonderpädagogische Lehrkräfte hinzuziehen.
Der MSDD erarbeitet aus der Gesamtheit der Unterlagen eine Entscheidungsgrundlage für das Landesschulamt, welche mit den Personensorgeberechtigten erörtert und von ihnen unterzeichnet wird. Besteht im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf, geben die Personensorgeberechtigten schriftlich zur Kenntnis, ob die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfolgen soll.
Den Beschulungsbescheid erstellt das Landesschulamt.
Darüber hinaus ist der MSDD neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.
Birkholzer Chaussee 6
39517 Tangerhütte
Tel. +49 3935 9430
Fax +49 3935 943200
Ansprechperson für Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel
+49 151 19550356
liane.vierke@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für Magdeburg und Landkreis Jerichower Land
+49 151 42628100
ulf.kresinsky@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für nördliche Börde, Magdeburg
+49 175 7262900
anke.wiener@sachsen-anhalt.de
Landesschulamt Magdeburg
Referat 21
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Westerhäuser Straße 40
38820 Halberstadt
Tel. +49 3941 678744
Fax +49 3941 678726
Ansprechperson für die Förderzentren Wernigerode, westliche Börde, Egelner Mulde
+49 151 19550354
anke.ningler@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Aschersleben, Halberstadt und Quedlinburg
+49 151 19550353
cornelia.moex@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Bernburg, Elbe-Saale (Schönebeck)
+49 151 19550355
andrea.koenig@sachsen-anhalt.de
Murmansker Str. 12
06130 Halle/Saale
Tel. +49 345 1335680
Fax +49 345 13356825
Ansprechperson für die Förderzentren Sangerhausen, Mansfeld-Südharz (Eisleben und Hettstedt)
+49 151 19550358
christine.semrau@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Halle-West, Halle-Mitte (Teilbereich)
+49 151 19550359
+49 345 133568487
christine.schwabe@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Halle-Süd, Halle-Mitte (Teilbereich)
+49 151 19550363
+49 345 133568483
stefanie.gerike@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Saalekreis, Merseburg-Süd
+49 151 19550351
+49 345 133568485
annett.feige@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Zeitz, Naumburg, Weißenfels
+49 151 19550360
+49 345 133568484
claudia.heymann@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Wittenberg, Bitterfeld-Wolfen
+49 151 19550361
julia.ellwert@sachsen-anhalt.de
Ansprechperson für die Förderzentren Dessau-Roßlau, Zerbst, Köthen
+49 151 19550362
thomas.olexy@sachsen-anhalt.de
Überregional agierende Förderzentren sind Förderschulen für Sehen, Hören sowie für körperlich-motorische Entwicklung. In dem allgemeinen unterstützenden Netzwerk wirken sie über die Region hinaus als fachkompetenter Ansprechpartner für diese speziellen sonderpädagogischen Aufgabenfelder.
Das überregionale Förderzentrum verfügt bezogen auf die konkrete Schülerschaft über die fachliche Kompetenz, die es an die regionalen Förderzentren weitergibt. Dafür stehen üamA-Stunden (für überregionale ambulante und mobile Angebote) zur Verfügung. Die besondere Verantwortung besteht in der Frühförderung und in der Schulvorbereitung von Kindern mit Sinnes- oder motorischen Beeinträchtigungen mit dem Ziel der individuellen Förderung und Prävention.
In Fortbildung, Beratung und Diagnostik kann das überregional agierende Förderzentrum unterstützen und in Zusammenarbeit mit den regionalen Förderzentren ambulante und mobile Förderung in ausgewählten Förderschwerpunkten übernehmen. Der gemeinsame Unterricht wird vorrangig in den GU-Klassen der Schulen der regionalen Förderzentren realisiert.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst je nach aktueller Aufgabenstellung verschiedene Planungsbereiche in den Städten und Landkreisen.
Landesbildungszentrum für Gehörlose und Hörgeschädigte
Westerhäuser Straße 40
38820 Halberstadt
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte „Albert Klotz“
Murmansker Straße 12
06130 Halle (Saale)
Landesbildungszentrum für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte
Birkholzer Chaussee 6
39517 Tangerhütte
Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Hermann von Helmholtz"
Oebisfelder Weg 2
06124 Halle
Landesbildungszentrum für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte
Birkholzer Chaussee 6
39517 Tangerhütte
Landesbildungszentrum für Körperbehinderte
Murmansker Straße 16
06130 Halle (Saale)