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Eine demokratische Schulkultur ist durch demokratische Werte und Kommunikationsformen geprägt, durch Anerkennung, Partizipation und Verantwortung, Bildungsgerechtigkeit und Toleranz. Die demokratischen Werte zu vermitteln und zugleich erlebbar zu machen, ermöglicht Lernen auf der Wissens- und der Persönlichkeitsebene.

Mit SHOAH STORIES startete im Januar 2026 die erste Bildungsplattform, die Lehrkräfte dabei unterstützt, die Geschichte der Shoah mit Hilfe von Kurzvideos jugendgerecht zu vermitteln. Die Kurzvideos wurden zuvor auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und anderen veröffentlicht.
Über die Website erhalten Lehrkräfte und Lernende einen zentralen Zugang zu den Kurzvideo-Kanälen von mehr als 20 teilnehmenden Gedenkstätten und Museen weltweit. Sie stellt die Videos mit pädagogisch aufbereiteten Materialien in mehreren Sprachen für den Unterricht zur Verfügung. Damit bietet SHOAH STORIES ein seriöses, niedrigschwelliges und motivierendes Instrument, um die Erinnerung an die Shoah auf respektvolle, historisch fundierte und jugendgerechte Weise in den digitalen Lebenswelten junger Menschen zu verankern.
Das Projekt wird vom Anne Frank Zentrum in Kooperation mit PARTNERS PARTNERS & COMPANY, Scholz & Friends und der Hebräischen Universität Jerusalem durchgeführt und von der Alfred Landecker Foundation finanziert.

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hier im Wortlaut zum Download verfügbar) ist mit der Veröffentlichung in der Februarausgabe des Schulverwaltungsblatts in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Handreichung. Ziel ist es, Schulleitungen und Lehrkräften eine rechtssichere und praxisnahe Orientierung für politisch sensible Situationen zu geben und die Schule als Ort demokratischer Bildung zu stärken. Bildungsminister Jan Riedel betont, dass Lehrkräfte Haltung zeigen müssen, wenn es um die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Das sei kein parteipolitisches Handeln, sondern Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Ein zentraler Bezugspunkt des Erlasses ist der Beutelsbacher Konsens, der ausdrücklich als verbindlicher Maßstab politischer Bildung in Sachsen-Anhalt verankert wird. Damit gelten die Grundsätze, dass keine Indoktrination stattfinden darf und die eigenständige Urteilsbildung von Lernenden im Mittelpunkt steht. Politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Kontroversen sollen im Unterricht dementsprechend dargestellt werden. Politische Bildung soll insbesondere dazu befähigen, eigene Positionen zu entwickeln und sich am politischen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Der Erlass stellt zugleich klar, dass parteipolitische Neutralität nicht mit politischer Indifferenz gleichzusetzen ist. Lehrkräfte sind demnach berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Menschenwürde, Gleichberechtigung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden als verfassungsrechtlich verbürgte Grundwerte beschrieben, die nicht als parteipolitische Positionen zu behandeln sind. Diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen sollen im schulischen Kontext nicht unkommentiert stehen bleiben, sondern eingeordnet und kritisch reflektiert werden.
Für parteipolitische Werbung auf dem Schulgelände formuliert der Erlass klare Grenzen. Grundsätzlich unzulässig sind demnach unter anderem das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten und Wahlkampfmaterialien sowie parteipolitische Kampagnen oder Aktionen auf dem Schulgelände. Möglich bleiben Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich behandelt, didaktisch eingebettet sowie im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vorbereitet und nachbereitet werden.
Besuche von Politikerinnen und Politikern werden als wichtiger Bestandteil politischer Bildung anerkannt, wenn sie pädagogisch eingebunden sind. Der Erlass sieht vor, dass solche Besuche vor- und nachbereitet werden, unterschiedliche politische Perspektiven berücksichtigt werden und die didaktische Verantwortung bei der Lehrkraft liegt. Über das Schuljahr hinweg soll auf Ausgewogenheit zwischen verschiedenen politischen Positionen geachtet werden. In den letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen an Schulen unzulässig.
Verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen sind nicht als legitime Alternativen darzustellen. Schulen erhalten hierzu Beratungs- und Unterstützungsangebote durch das Ministerium für Bildung, das Landesschulamt und die Landeszentrale für politische Bildung.

Rechtsextreme und demokratiefeindliche Vorfälle stellen pädagogische Fachkräfte zunehmend vor Herausforderungen. Als Reaktion darauf hat die Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus (KER) zwei praxisnahe Angebote veröffentlicht.
Mit der überarbeiteten Website
rexbegegnen.de steht das bisher interne Online-Portal nun öffentlich zur Verfügung. Die Seite unterstützt den Umgang mit Rechtsextremismus in Pädagogik und Familie und bündelt Fallbeispiele, Hinweise auf Beratungsstellen, erprobte pädagogische Methoden sowie eine Materialsammlung mit Broschüren, Literatur und konkreten Ansätzen für Prävention und Intervention.
Ergänzend liegt ein
Handlungsleitfaden für den Umgang mit Rechtsextremismus an Schulen vor. Er dient als Orientierung für akute Konfliktfälle und für die demokratiebildende Arbeit im Schulalltag. Der Leitfaden beschreibt strukturierte Schritte für die unmittelbare Reaktion auf Vorfälle und für Maßnahmen im Anschluss, ordnet fachliche und rechtliche Fragen ein und gibt Impulse für eine nachhaltige Präventionsarbeit.

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Am 20. Januar 2026 beginnt um 14 Uhr eine digitale Infoveranstaltung für Lehrkräfte, die in Kooperation mit »Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage« angeboten wird. Die Anmeldung zum Anne Frank Tag läuft vom 7. Januar bis zum 28. Februar 2026. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich
auf der Webseite des Anne Frank Tags .
Der Anne Frank Tag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und von der Kultusministerkonferenz empfohlen.

Diese Materialien sind in Form von Filmen und begleitenden Unterrichtseinheiten verfügbar und sollen Schülerinnen und Schülern vermitteln, wie unser gesellschaftliches Zusammenleben funktioniert, wie Gesetze entstehen und umgesetzt werden, was unter Gewaltenteilung zu verstehen ist und wie demokratische Entscheidungen getroffen werden.
Anhand von drei Beispielen wird erklärt, wie in Deutschland demokratische Entscheidungen zustande kommen und wie verschiedene Institutionen wie Ministerien, Verwaltung, Gerichte, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zusammenwirken. Die Themen umfassen Planfeststellung, Naturschutz und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Zu jedem Thema gibt es eine komplett ausgearbeitete Unterrichtseinheit mit Verlaufsplanung, Einführung, Film, begleitendem Skript, Rollenkarten, Argumentationspapier, Lückentext als Lernkontrolle und Feedbackbogen.
Interessierte Lehrkräfte können die Materialien per E-Mail an pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de anfordern. Weitere Informationen sind
auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu finden.

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Der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt stellt Publikationen als Unterrichtsmaterialien bereit.

auf dem Dokumentenserver Zenodo zum Download verfügbar.

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