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Fortbildungsangebote weiterer Träger (z. B. von Hochschulen, der Landeszentrale für politische Bildung, von Fachverbänden, Stiftungen und freien Bildungsträgern) stellen eine Ergänzung zur staatlichen Fortbildung dar (Ergänzungsangebote).
Lehrkräfte können entsprechend dem
Runderlass vom 16.9.2013 für eine Teilnahme an einer Fortbildung mit notwendiger Unterrichtsfreistellung einen Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge stellen.
Die Veranstalter sind gebeten, eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Entstehende Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen weiterer Träger sind selbst zu tragen.
Ein Ergänzungsangebot kann auf Antrag als Ersatz für ein Regelangebot - Ersatzangebot - anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Ersatzangebote werden sich vornehmlich auf die Bereiche Förderpädagogik und berufsbildende Schulen orientieren.
Der Antrag auf Anerkennung ist in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim LISA Fachbereich 4 zu beantragen.
Erstmalig bieten die (Kreis-)Volkshochschulen des Landes Sachsen-Anhalt und das Roncalli-Haus Magdeburg in Kooperation mit dem LISA Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. für die Themen Demokratiebildung, Inklusion und Teilhabe, Gesundheitsprävention, Stressmanagement, Konfliktmanagement, Elterngespräche, Konflikte im Unterricht, Lehr- Lernarrangements (virtuelle Realitäten im Fachunterricht), Lese-/Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, Stimm- und Sprechtraining an.
Die Edith-Stein-Schulstiftung (Bistum Magdeburg) und das Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM) und der Evangelischen Landeskirche Anhalts für den katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht bietet ebenfalls Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an.
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