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Laut Gemeinschaftsschulverordnung sind der Grundsatzband für die Gemeinschaftsschule und die Fachlehrpläne der Sekundarschule Grundlagen für die schulinterne Planung an der Gemeinschaftsschule. Ab dem 9. Schuljahrgang des in allen Fächern auf den Erwerb des Abiturs ausgerichteten Unterrichtes (Gymnasialzweig) sowie in der gymnasialen Oberstufe gelten die Vorgaben für das Gymnasium.
Um den weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zu unterstützen, wurden vom Kultusministerium Grundsätze für den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen an allgemeinbildenden Schulen herausgegeben. Diese Grundsätze sowie Anregungen aus der Praxis für die Praxis finden Sie hier.
Bereits ab Schuljahrgang 5 sind kompetenz- und neigungsorientierte Differenzierungsangebote zu unterbreiten. In den Schuljahrgängen 7 und 8 sind verstärkt auch abschlussorientierte Angebote, ausgerichtet an den curricularen Vorgaben des Gymnasiums, vorzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Unterricht in den Kernfächern und Naturwissenschaften, mindestens jedoch Mathematik und Englisch. Für die Kernfächer, Naturwissenschaften und Geschichte werden in unten stehender Tabelle fachliche Orientierungen zur abschlussbezogenen Differenzierung gegeben.
Anregungen für differenzierte Unterrichtsgestaltung geben neben diesen fachlichen Orientierungen sowohl die niveaubestimmenden Aufgaben für die Sekundarschule als auch niveaubestimmende Aufgaben für das Gymnasium.