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Rechtliche Grundlagen des Landes Sachsen-Anhalt
Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse im Lehrerbereich erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 30 Absätze 7 bis 9).
Anträge auf Erteilung einer Lehrbefähigung für mindestens ein in Sachsen-Anhalt angebotenes reguläres Unterrichtsfach werden auf der Grundlage der Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA) bearbeitet.
Darüber hinaus können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die Laufbahnbefähigung für ein in Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt erwerben. Rechtliche Grundlagen dafür sind die Laufbahnverordnung und die Schuldienstlaufbahnverordnung.