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In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter bildung-lsa.de veröffentlichten Internetseiten des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA).
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) in Verbindung mit § 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail an support@bildung-lsa.de oder nutzen Sie die Telefonnummer +49 345 2042220. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Supportteam des Bildungsservers.
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Abs. 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.
Für die Website www.bildung-lsa.de bzw. portal.bildung-lsa.de ("Bildungsserver") gilt:
Diese Website ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:
Für Instanzen der Lernplattform Moodle, die auf der Website moodle.bildung-lsa.de gehostet werden, gilt:
Die Software Moodle, welche die Basis für die vorliegende Webseite darstellt, ist laut unabhängigen Audits nach folgenden technischen Standards als barrierefrei bewertet:
Nachstehende Inhalte/Funktionen sind nicht als barrierefrei einzustufen:
Für Websites von Schulen, die unter einer Subdomain von bildung-lsa.de gehostet werden, gilt:
Websites von Schulen sind gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 BGG LSA von den Anforderungen der Barrierefreiheit, die sich aus § 16a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGG LSA ergeben, ausgenommen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Gleichwohl streben wir auch hier eine größtmögliche Barrierefreiheit an, ohne dass wir dazu verpflichtet sind.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2025 aktualisiert.