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Erklärung zur Barrierefreiheit
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 17.12.2024
Stand vom: 31.01.2025

Dieses Medium ist freies Lern- und Lehrmaterial im Sinne der UNESCO-Initiative Open Educational Ressources (OER) Details zu OER. Sie dürfen diesen Beitrag entsprechend oben angegebener Lizenz verwenden, wenn Sie folgende Quellenangabe benutzen:
Redaktion bildung-lsa.de auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=16632#art45374)
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Beitrag eingestellt von: Redaktion bildung-lsa.de
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In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter bildung-lsa.de veröffentlichten Internetseiten des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA).

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) in Verbindung mit § 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

 

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail an support@bildung-lsa.de oder nutzen Sie die Telefonnummer +49 345 2042220. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Supportteam des Bildungsservers.

 

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Abs. 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich  bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

 

Für die Website www.bildung-lsa.de bzw. portal.bildung-lsa.de ("Bildungsserver") gilt:

 

Diese Website ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:

  • Beschriftungen sind nicht über Markup mit den Formularelementen, die sie beschriften, verknüpft.
  • Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ermöglichen keine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes (wie zum Beispiel Felder wie Name, E-Mail oder Telefonnummer).
    Bereiche überspringbar.
  • Verschiedene Inhaltsbereiche können von Nutzern assistiver Technologien nicht übersprungen werden.
  • Es sind noch nicht alle eingebundenen PDF-Dateien barrierefrei.
  • Es gibt es noch keine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte unserer Webseiten in Gebärdensprache.
  • Nicht alle relevanten Grafiken enthalten korrekte Beschreibungen.
  • Nicht alle eingebundenen Video- und Audiodateien enthalten die entsprechenden Beschreibungstexte.
  • PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht worden waren und von der Seite genommen wurden, weil sie nicht barrierefrei waren, und nach dem Inkrafttreten des BGG LSA am 14. Mai 2019 in unveränderter Form wieder veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei.

 

Für Instanzen der Lernplattform Moodle, die auf der Website moodle.bildung-lsa.de gehostet werden, gilt:

 

Die Software Moodle, welche die Basis für die vorliegende Webseite darstellt, ist laut unabhängigen Audits nach folgenden technischen Standards als barrierefrei bewertet:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Level AA) ( Moodle accessibility conformance report)
  • Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) 2.0
  • Accessible Rich Internet Applications (WAI-ARIA) 1.2

 

Nachstehende Inhalte/Funktionen sind nicht als barrierefrei einzustufen:

  • Inhalte von Nutzenden: Moodle ist eine Lernplattform, weswegen die auf dieser Plattform hinterlegten Inhalte von einer Vielzahl an Nutzenden (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler etc.) eigenständig erstellt und ständig aktualisiert werden. Die von diesen Nutzenden eingestellten Inhalte können unter Umständen nicht barrierefrei sein. Explizit seien hier bspw. eingebundene Medienelemente sowie PDF-Dokumente genannt. Für die Umsetzung von Barrierefreiheitstandards bietet Moodle Nutzenden eine halbautomatische Hilfestellung.
  • Plugins zur Funktionserweiterung: Die vorliegende Webseite ist durch Plugins in ihrer Gesamtheit über die technische Basis von Moodle hinaus mit Hilfe von Plugins um Funktionen erweitert wurden. Auch wenn bei der Auswahl und Installation dieser Plugins auf die Einhaltung von Barrierefreiheitstandards geachtet wird, können hierbei dennoch in Einzelfällen Probleme auftreten. An einer genauen Übersicht (teilweise) nicht-barrierefreier Plugins wird gearbeitet.

 

Für Websites von Schulen, die unter einer Subdomain von bildung-lsa.de gehostet werden, gilt:

 

Websites von Schulen sind gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 BGG LSA von den Anforderungen der Barrierefreiheit, die sich aus § 16a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGG LSA ergeben, ausgenommen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Gleichwohl streben wir auch hier eine größtmögliche Barrierefreiheit an, ohne dass wir dazu verpflichtet sind.

 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2025 aktualisiert.