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Laufbahnprüfung
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 24.01.2025
Stand vom: 10.09.2025

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Die Laufbahnprüfung (Zweite Staatsprüfung) schließt die Lehramtsausbildung ab. Sie wird im Land Sachsen-Anhalt im Rahmen eines pädagogischen Vorbereitungsdienstes von 16 Monaten abgelegt. Die Ausbildung erfolgt am Staatlichen Seminar für Lehrämter in Halle oder in Magdeburg.
 

Das Landesprüfungsamt für Lehrämter ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der  Laufbahnprüfungen sowie für alle prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Es gehört zum Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) und hat seinen Sitz in den Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale).

 

Antragsformulare
Rahmenterminpläne
Ansprechpersonen
  • Post- und Besucheradresse

    Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt

    Landesprüfungsamt für Lehrämter ( Wegbeschreibung)
    Franckeplatz 1
    Haus 36/36a
    06110 Halle (Saale)

    Fax +49 345 13199954

    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen
FAQ
Externer Prüfungsvorsitz: Warum erfolgt dies gerade bei meiner Prüfung?
Im Rahmen der Qualitätssicherung übernimmt das Landesprüfungsamt bei einer bestimmten Anzahl an Laufbahnprüfungen den Vorsitz. Auch das Landesschulamt wird in diese Aufgabe mit eingebunden. Die Auswahl der Prüfungen erfolgt zufällig. Wenn bei einer Laufbahnprüfung ein externer Prüfungsvorsitzender eingesetzt wird, gibt es im Regelfall keinen besonderen Grund für diese Entscheidung bei dem Prüfling, der Schule oder dem jeweiligen absolvierten Vorbereitungsdienst.
Im Einzelfall können andere Gründe vorliegen: Bei gleichen Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern für beide Fächer eines Prüflings, bei Terminüberschneidungen, bei dringenden anderen dienstlichen Verpflichtungen oder einer plötzlichen Erkrankung des Hauptseminarleiters stellt das Landesprüfungsamt den Prüfungsvorsitz bei Laufbahnprüfungen, um deren Durchführung abzusichern.
 
Wiederholungsprüfung: Warum übernimmt bei einer Wiederholungsprüfung oft das Landesprüfungsamt den Prüfungsvorsitz?
Die Wiederholungsprüfung stellt den zweiten und letzten Versuch dar, den Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt erfolgreich zu beenden. Ein erneutes Nichtbestehen führt dazu, dass die Laufbahnprüfung in Sachsen-Anhalt endgültig nicht bestanden ist. Daher wird bei der Wiederholungsprüfung in der Regel ein externer Prüfungsvorsitzender vom Landesprüfungsamt eingesetzt, um die größtmögliche Objektivität zu gewährleisten. 
 
Zeugnisse: Ich habe die Laufbahnprüfung bestanden. Kann ich das Zeugnis bereits vor der feierlichen Übergabe erhalten?

Eine Übergabe oder Zusendung des Zeugnisses zur bestandenen Laufbahnprüfung vor der feierlichen Zeugnisübergabe ist nicht möglich.

Leitung

 

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