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Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse in Sachsen-Anhalt
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 17.02.2025
Stand vom: 10.09.2025

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Lehrkräfte, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben und in Sachsen-Anhalt tätig werden möchten, haben die Möglichkeit, die Anerkennung ihres Abschlusses beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) zu beantragen.

 

Das Landesprüfungsamt für Lehrämter überprüft auf der Grundlage der eingereichten Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang die ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

 

In der Regel erhalten Antragstellende innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen eine schriftliche Rückmeldung. Diese informiert darüber, ob eine Anerkennung erfolgt, ob Defizite in der Qualifikation bestehen, die durch Ausgleichsmaßnahmen behoben werden müssen, oder ob eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

 

Die Bewertung stützt sich auch auf die  Empfehlungen der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen, die beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder angesiedelt ist.

 

Antragsformular

Der Antrag ist schriftlich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter zu stellen.

 

Der Antrag muss vollständig mit allen geforderten Unterlagen eingereicht werden. Im Antrag sind alle Angabenfelder, einschließlich der persönlichen Angaben in der Anlage 1 auszufüllen. Die als Anlage 2 beizufügende Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben.

 

Ansprechpersonen
  • Post- und Besucheradresse

    Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt

    Landesprüfungsamt für Lehrämter ( Wegbeschreibung)
    Franckeplatz 1
    Haus 36/36a
    06110 Halle (Saale)

    Fax +49 345 13199954

    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen
Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse im Lehrerbereich erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 30 Absätze 7 bis 9).
Anträge auf Erteilung einer Lehrbefähigung für mindestens ein in Sachsen-Anhalt angebotenes reguläres Unterrichtsfach werden auf der Grundlage der Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA) bearbeitet.
FAQ
Auf welcher Grundlage erfolgt die Prüfung der eingereichten Unterlagen?
Die ausländische Lehramtsqualifikation wird mit den Anforderungen an eine Lehramtsausbildung im Land Sachsen-Anhalt verglichen. Diese besteht aus zwei Phasen:
1. Ein Lehramtsstudium in Sachsen-Anhalt wird für zwei Unterrichtsfächer absolviert, umfasst eine Studiendauer von 8 bis 10 Semestern und wird an der Universität Halle mit der 1. Staatsprüfung bzw. an der Universität Magdeburg mit einem Master of Education abgeschlossen.
2. Hinzu kommt für eine vollständige Lehrerausbildung die anschließende schulpraktische Ausbildung (pädagogischer Vorbereitungsdienst oder Referendariat) von derzeit 16 Monaten in Sachsen-Anhalt mit abschließender Laufbahnprüfung (2. Staatsprüfung).
Zusammen bildet dies die Ausgangsbasis, auf die sich die Prüfung eines Antrags auf Anerkennung und die Feststellung eventueller Defizite beziehen.
 
Wie können festgestellte Unterschiede in der Ausbildung ausgeglichen werden?
Wenn die im Ausland absolvierte Ausbildung zur Lehrkraft nicht den Anforderungen des Landes Sachsen-Anhalt entspricht und die festgestellten Defizite nicht anderweitig ausgeglichen werden können, gibt es die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren, um eine Anerkennung zu erreichen. Die Ausgleichsmaßnahme kann entweder ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung sein.
 
Was ist ein Anpassungslehrgang?

Als Anpassungslehrgang gilt die Ausübung der Lehrertätigkeit unter Anleitung (schulpraktischer Teil) in Verbindung mit einer erziehungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitausbildung.

Für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang sind deutsche Sprach­kenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich. Der schulpraktische Teil des Anpassungslehrganges ist an der entsprechenden Schulform zu absolvieren. Während der Ausbildung ist Unterricht im Umfang von bis zu 6 Stunden wöchentlich zu erteilen.

Die erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Begleitausbildung erfolgt im Regelfall an einem Staatlichen Seminar für Lehrämter (Standort Halle oder Magdeburg), gemeinsam mit den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. In Einzelfällen ist ein Nachstudieren von Fachinhalten an einer Universität nötig.

Was ist eine Eignungsprüfung?

Die Eignungsprüfung ist eine Prüfung vor dem Landesprüfungsamt, mit der die Kenntnisse und Fähigkeiten, den Beruf eines Lehrers in der angestrebten Laufbahn auszuüben, beurteilt werden. Die Eignungsprüfung besteht gemäß § 5 ALVO LSA pro Fach, das anerkannt werden soll, aus drei Teilen: einer schriftlichen Prüfung, einer Lehrprobe und einer mündlichen Prüfung.

Teil 1 – je eine schriftliche Prüfung in Anlehnung an die Erste Staatsprüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst Themenbereiche aus der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des jeweiligen Unterrichtsfachs. Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall vier Stunden.

Teil 2 – je eine bewertete Lehrprobe

Das Landesprüfungsamt bestimmt mit der zuständigen Schulbehörde die Schule, an der die Lehrproben abgelegt werden. Vor den Lehrproben erhalten Sie Gelegenheit zur Hospitation an dieser Schule. Ein Ausbildungsverhältnis wird hierdurch nicht begründet.

Teil 3 – je eine mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und bezieht sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Fachdidaktik, Pädagogik, Psychologie sowie Schul- und Dienstrecht. Die mündliche Prüfung im ersten Fach dauert etwa 60 Minuten, in den weiteren Fächern etwa 30 Minuten.

Leitung

 

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