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![]() | "Wichtige Hinweise zu den Prüfungen" von Dirk Schneider /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
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Erste Staatsprüfung bildet den Abschluss des Lehramtsstudiums an Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Förderschulen für Studierende der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik. Sie dient dazu, die fachlichen Kompetenzen der angehenden Lehrkräfte zu überprüfen. Eine bestandene Erste Staatsprüfung ist Voraussetzung, um in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt eintreten zu können.
Die Erste Staatsprüfung wird vor dem Landesprüfungsamt für Lehrämter in Sachsen-Anhalt abgelegt. Sie besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit sowie den staatlichen Abschlussprüfungen in Pädagogik, Psychologie und den jeweiligen Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen. Die Abschlussprüfungen werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
• Die inhaltlichen Absprachen zu den mündlichen und schriftlichen staatlichen Abschlussprüfungen werden mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern der Universität bzw. mit den zuständigen Instituten getroffen.
• Bei der Einschreibung zu den mündlichen Prüfungsterminen werden Hinweise zu bekannten Konsultationsterminen der zuständigen Institute veröffentlicht.
• Bei Erkrankung am Prüfungstag ist eine sofortige Krankmeldung per E-Mail oder Telefon an das Landesprüfungsamt vorzunehmen.
• Wenn absehbar ist, dass die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann, kann die Krankmeldung auch schon vor dem Prüfungstermin erfolgen.
• Der vom Arzt unterschriebene Originalkrankenschein muss dem Landesprüfungsamt innerhalb von drei Tagen zugesendet werden.
• Die Nachprüfungen finden im nächsten Prüfungssemester statt.
• Eine Nachprüfung ist erst im nächsten Prüfungssemester möglich.
• Es ist kein neuer Antrag zur Zulassung zu stellen
Die Wiederholung einer staatlichen Abschlussprüfung ist frühestens im nächsten Prüfungssemester möglich. Die Leistungspunkte des betroffenen Faches bzw. der betroffenen Fachrichtung müssen vollständig vorliegen. Der Prüfling muss einen formlosen Antrag für die Wiederholung des jeweiligen Prüfungsteils stellen.
• Es handelt sich um ein Schreiben, für das es kein Formular gibt.
• Ein formloser Antrag ist schriftlich auf einem Blatt in A4-Form zu verfassen. Er enthält Absender- und Empfängerdaten, das Datum, eine Betreffzeile, eine begründete Formulierung des Anliegens sowie eine handschriftliche Unterschrift.
• Das Anliegen begründende Dokumente (z.B. Krankenscheine) sind dem Antrag im Original beizufügen.
• Das Landesprüfungsamt erhält vom ZLB (Prüfungsamt für Lehrämter der Universität Halle-Wittenberg, Dachritzstraße 12, 06108 Halle) eine Übersicht über die erreichten Leistungspunkte. Diese muss nicht vom Prüfling selbst zur Zulassung mitgebracht werden. Allerdings sollte spätestens zwei Wochen vor der Zulassung vom Prüfling im Löwenportal selbst geprüft werden, ob alle erbrachten Leistungspunkte vollständig und korrekt zugeordnet eingetragen sind. Falls Leistungspunkte fehlen oder falsch zugeordnet sind, muss der Prüfling vor der Zulassung beim ZLB anfragen und die jeweiligen Probleme in der Übersicht der Leistungspunkte klären, damit dem Landesprüfungsamt bei der Zulassung eine aktuelle und vollständige Übersicht der Leistungspunkte vorliegt.
• Besonderheit im Fach Kunst: Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sendet dem Landesprüfungsamt nicht automatisch eine Übersicht über die erreichten Leistungspunkte im Fach Kunst. Studierende in diesem Fach müssen daher die Übersicht über die erreichten Leistungspunkte im Prüfungsamt der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle abholen und zur Zulassung im Landesprüfungsamt mitbringen.
Wenn noch Leistungspunkte fehlen, müssen diese spätestens ein Jahr nach der vorzeitigen Zulassung beim Landesprüfungsamt nachgereicht werden. Der Termin für die späteste Einreichung der Leistungspunkte ist auf der Zulassungsbescheinigung unten rechts vermerkt. Erfolgt der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte nicht fristgerecht, werden alle bisherigen erfolgreichen Prüfungsergebnisse annulliert.
Sobald im Löwenportal ersichtlich ist, dass die fehlenden Leistungspunkte verbucht wurden, muss eine aktualisierte Übersicht vom Prüfling im ZLB (Prüfungsamt für Lehrämter der Universität Halle-Wittenberg, Dachritzstraße 12, 06108 Halle) beantragt werden. Die neue Übersicht mit den ergänzten Leistungspunkten wird dann im Landesprüfungsamt für Lehrämter (Franckeplatz 1, Haus 36/36a) abgegeben.
Fehlende Leistungspunkte müssen spätestens zwei Wochen vor der feierlichen Zeugnisausgabe beim Landesprüfungsamt eingereicht werden, damit das Zeugnis rechtzeitig fertig gestellt werden kann.
• Nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung, das heißt, des Studiums und aller Prüfungen der Ersten Staatsprüfung sowie dem Erhalt des Zeugnisses, kann die Ergänzungs- oder Erweiterungsprüfung abgelegt werden.
• Für die Zulassung wird ein gesonderter Antrag benötigt, der aber schon vor dem Erhalt des Zeugnisses gestellt werden kann.
• Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Leistungspunkte im Ergänzungs- bzw. Erweiterungsfach erbracht sind.
• Ein angemessener Nachteilsausgleich kann für die staatlichen Abschlussprüfungen gewährt werden.
• Für das Erteilen ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an das Landesprüfungsamt zu stellen, dem ein aktuelles ärztliches Gutachten über die jeweilige Erkrankung bzw. Beeinträchtigung beizufügen ist.
• Eine Beratung bei der Referentin bzw. bei dem Referenten des jeweiligen Lehramtes wird empfohlen.
In der wissenschaftlichen Hausarbeit können natürlich geschlechtergerechte Personenbezeichnungen verwendet werden. Diese Personenbezeichnungen müssen aber nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zugelassen sein. Korrekte gendergerechte Personenbezeichnungen sind beispielsweise die Doppelnennung (Schülerinnen und Schüler) oder auch die Doppelnennung in Kurzform mit einem Schräg- und Ergänzungsstrich (Schüler/-innen). Geschlechtergerechte Personenbezeichnungen mittels Sternchen, Punkt oder Unterstrich sind nach den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht zulässig.
Ja, der Erstgutachter der wissenschaftlichen Hausarbeit muss aus dem Institut für Rehabilitationspädagogik kommen. Der Zweitgutachter der wissenschaftlichen Hausarbeit kann aus dem Institut für Rehabilitationspädagogik kommen, muss aber nicht. Das hängt vom Thema der Hausarbeit ab.
Eine Änderung des Themas der wissenschaftlichen Hausarbeit ist nur innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit möglich. Hierfür ist ein formloser Antrag beim Landesprüfungsamt zu stellen. Beantragt der Prüfling ein anderes Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit, muss eine Bestätigung des Themas von beiden Gutachter/- innen beigefügt werden.
Ein Rücktritt von der angemeldeten Bearbeitung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist nicht möglich. Bei einem Abbruch der wissenschaftlichen Hausarbeit nach der Zustellung des Themas gilt die wissenschaftliche Hausarbeit als nicht bestanden.
Die Hinweise des Landesprüfungsamtes zur Form der wissenschaftlichen Hausarbeit sind unter Informationen zur Wissenschaftlichen Hausarbeit einsehbar.
Bei einer Erkrankung während der Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Hausarbeit kann die Bearbeitungszeit um bis zu einen Monat verlängert werden. Dafür muss ein formloser Antrag gestellt werden. Die Gründe sind dem Landesprüfungsamt unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen (Originalkrankenschein).
Bestehen die Gründe für die Fristverlängerung länger als einen Monat fort, ist ein anderes Thema zu beantragen. Der Prüfungsteil gilt in diesem Fall als nicht unternommen.
• Die laufenden staatlichen Abschlussprüfungen können fortgesetzt werden.
• Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist lediglich die Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit verbindlich.
• Bei Nichtbestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist spätestens ein Jahr nach der schriftlichen Mitteilung über das Nichtbestehen ein neues Thema zu beantragen.
• Bei Nichtabgabe gilt die wissenschaftliche Hausarbeit als nicht bestanden.
• Der Prüfling erhält darüber einen Bescheid vom Landesprüfungsamt.
• Eine einmalige Wiederholung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist auf formlosen Antrag des Prüflings innerhalb eines Jahres möglich.
• Eine Zulassung zu den staatlichen Abschlussprüfungen ist nicht möglich.
• Bei Nichtbestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist spätestens ein Jahr nach der schriftlichen Mitteilung ein formloser Antrag an das Landesprüfungsamt auf Wiederholung des Prüfungsteils zu stellen.
• Es ist ein neues Thema mit den entsprechenden Gutachterinnen und Gutachtern einzureichen.
• Der Bearbeitungszeitraum kann frei gewählt werden. Dafür ist im formlosen Antrag ein gewünschter Beginn der Bearbeitungszeit anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass das gewünschte Startdatum der Bearbeitungszeit mindestens vier Wochen nach der Abgabe des Antrages gesetzt werden soll.
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Lehrämter ( Wegbeschreibung)
Franckeplatz 1; Haus 36/36a
06110 Halle (Saale)
Fax +49 345 13199954
E-Mail: lisa-fachbereich3@sachsen-anhalt.de
Sprechzeiten: | Dienstag und Donnerstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Lehramt an Grundschulen
+49 345 13199914
beate.wagner@sachsen-anhalt.de
Lehramt an Grundschulen
Mitarbeiter
+49 345 13199913
per.hoerold@sachsen-anhalt.de
Lehramt an Förderschulen
+49 345 13199947
dirk.schneider@sachsen-anhalt.de
Lehramt an Förderschulen
Mitarbeiter
+49 345 13199913
per.hoerold@sachsen-anhalt.de
Lehramtsübergreifende und allgemeine Prüfungsangelegenheiten
+49 345 13199952
christine.engelmann@sachsen-anhalt.de
Mitarbeiterin
+49 345 13199936
antje.struebing@sachsen-anhalt.de