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Das Team des Bildungsservers hat in der JURIS-Datenbank in Bezug auf folgende häufig gestellte Fragestellungen recherchiert und Auszüge aus den dazu gefundenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen bereitgestellt. Diese Auflistung soll einen schnellen Einblick in ausgewählte Aspekte des Schulrechts ermöglichen, sie hat keine Rechtsverbindlichkeit und ist stets im Kontext der entsprechenden vollständigen Dokumente zu betrachten.
Wenn Sie feststellen sollten, dass wichtige Fragestellungen fehlen, informieren Sie uns bitte per eMail ( redaktion@bildung-lsa.de ) oder über den Kontaktbutton im oberen Bereich der Seite.
Wie ist mein Kind in der Schule , bei Klassenfahrten oder beim Schulsport versichert ?
Ist eine Befreiung vom Schulsport möglich?
Wer entscheidet über die Teilnahme am Religionsunterricht oder Ethikunterricht ?
Wie wird die Begabtenförderung umgesetzt?
Ist ein Sonderunterricht möglich?
Kann eine Unterrichtsbefreiung an Feiertagen anderer Religionsgemeinschaften erfolgen?
Wie erfolgt die Schülerbeförderung ? Besteht ein Anspurch auf Fahrtkostenzuschüsse ?
Gibt es schulärztliche Untersuchungen und wann erfolgen sie?
Haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit beim Unterricht zu hospitieren ?
Können Erziehungsberechtigte erteilte Noten von Klassenarbeiten überprüfen lassen?
Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben? Dürfen sie bewertet werden?
Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/schueler/index.jsp
Auszug aus: Befreiung vom Schulsport RdErl. des MK vom 11. 3. 1997 – 45-81002 Grundsätze | ||
Auszug aus: Befreiung vom Schulsport RdErl. des MK vom 11. 3. 1997 – 45-81002 Befreiungen aus gesundheitlichen Gründen | ||
Auszug aus: Befreiung vom Schulsport RdErl. des MK vom 11. 3. 1997 – 45-81002 Befreiungen aus religiösen Gründen | ||
Auszug aus: Befreiung vom Schulsport RdErl. des MK vom 11. 3. 1997 – 45-81002 Zeugnisnote | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006 § 1 Zweck der Verordnung | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006 § 3 Anspruchsberechtigte | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006 § 4 Kosten und Höchstbeträge | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006 § 5 Verfahren | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten Vom 2. März 2006 Anlage 1 (zu § 5 Abs. 1) | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten Vom 2. März 2006 Anlage 2 (zu § 5 Abs. 4) | ||
Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten Vom 2. März 2006 Anlage 3 (zu § 5 Abs. 4*) | ||
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2004 § 6 Freistellung an religiösen Feiertagen | ||