Hier bin ich: 
Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Grundlage der Förderrichtlinie zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern" (RdErl. des MB vom 13.07.2022)
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 12.06.2023
Stand vom: 12.06.2023

Dieses Medium ist freies Lern- und Lehrmaterial im Sinne der UNESCO-Initiative Open Educational Ressources (OER) Details zu OER. Sie dürfen diesen Beitrag entsprechend oben angegebener Lizenz verwenden, wenn Sie folgende Quellenangabe benutzen:
Redaktion bildung-lsa.de auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15510#art42976)
Open Educational Resources

Lizenzangaben der eingebundenen Medien
Dokument von -- Redaktion /Lizenz: CC BY-SA 4.0
Dokument von -- Redaktion /Lizenz: CC BY-SA 4.0
Dokument von -- Redaktion /Lizenz: CC BY-SA 4.0
Beitrag eingestellt von: Redaktion bildung-lsa.de
Telefon:
E-Mail: redaktion@bildung-lsa.de

Seit 2008 setzt Sachsen-Anhalt das mit Hilfe des ESF finanzierte Förderprogramm "Schulerfolg sichern" um. Das Programm dient dazu, ein hohes Niveau der allgemeinen Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern. Die Verringerung und Verhütung der vorzeitigen Schulbeendigung ohne anerkannten Schulabschluss und die Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informelle) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird, stehen im Zentrum der Förderung.

 

Schulsozialarbeit erfolgt in enger Kooperation von Schule und Jugendhilfe und ist ein Unterstützungs- und Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und Lehrkräfte. Förderschwerpunkt sind sozialpädagogische Projekte der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit an Schulen aller Schulformen. Bei der Schulsozialarbeit im Rahmen dieses Programms geht es insbesondere um den Ausgleich sozialer Benachteiligung und die Überwindung individueller Hindernisse. Zu den Angeboten und Unterstützungsleistungen gehören die Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, aber auch sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie offene Kontakt- und Freizeitangebote für alle Kinder und Jugendlichen.

 

Am 01.08.2022 ist der 1. Förderzyklus des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern" gestartet. Für die Sicherstellung der Fortführung im Rahmen des 2. Förderzyklus des Programms ist eine anteilige Finanzierung durch die EU, das Land und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich. Der EU-Regelbeteiligungssatz beträgt 60 Prozent, sodass das Land und die Kommunen den nationalen Finanzierungsanteil übernehmen müssen.

 

Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2023 hat der Landtag die haushaltsrechtliche Einwilligung erteilt, sodass für die nahtlose Fortführung des Programms das Ausschreibungsverfahren für Projekte auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gestartet werden kann.

 

Für die Schuljahre 2024/2025 bis 2027/2028 sind die Anträge bis zum 30.09.2023 einzureichen. Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich im März 2024 beendet sein.

 

Gefördert werden:

 

  1. Projekte der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit mit einem Gesamtbetrag von 108.223.400 EUR. Darunter fallen aktuell insgesamt 380 VbE. Die Verteilung der Schulsozialarbeitenden orientiert sich an der Gesamtschülerzahl des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
  2. die Unterstützung, Begleitung und Beratung der Projektträger mit einem geplanten Betrag von 4.508.700 EUR sowie.
  • regionale Netzwerkstellen mit einem Gesamtbetrag von 8.323.400 EUR.

 

Die Bedingungen für eine Förderung sind der Anlage 1 und die Projektauswahlkriterien sind der Anlage 2 zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Aufruf unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel gilt.

 

Die Anträge auf Förderung sind unter Verwendung des auf der Internetseite  http://www.schulerfolg-sichern.de zur Verfügung stehenden Formulars einschließlich aller dazugehörigen Anlagen an das Landesverwaltungsamt, Referat 302, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) zu richten. Die Bewilligung wird für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten erteilt. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, Referat 302.

 

Weitere Dokumente und Informationen sowie weitere Hinweise zu dieser Ausschreibung finden Sie ebenfalls auf der Seite  http://www.schulerfolg-sichern.de.