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Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für schulische Projekte zur Förderung der Schulprogrammgestaltung und zur Öffnung von Schule.
RdErl. des MK vom 1. 8. 2007 – 34-8211, zuletzt geändert durch RdErl. des MK 22.07.2013Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote,
![]() | "Flyer" von EU Service Agentur Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
Die EU-Serviceagentur macht auf das Erasmus+-Programm, das große Bildungsprogramm der EU, aufmerksam.
Mit diesem Programm haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektideen in einem europäischen Kontext umzusetzen. Um junge Menschen wieder für Europa zu begeistern und ihnen sowie dem Lehr-und Bildungspersonal interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen, stehen 2020 in Deutschland im EU-Programm Erasmus+ rund 55 Millionen Euro für Fortbildungen und Partnerschaftsprojekte im Schulbereich bereit.
Förderbar sind u.a.:
Sollten Sie Interesse an diesem Programm haben, können Sie sich an die EU Service-Agentur wenden (Ansprechpartnerin: Kathrin Hamel; kathrin.hamel@ib-lsa.de; 0391 589-8397), die bei der Suche nach Partnereinrichtungen sowie bei der Antragstellung unterstützt.