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Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Der Unterricht an der Fachschule umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Lernbereich. Nicht zuletzt leistet die enge Verzahnung des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs mit dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich einen Beitrag zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Selbstständigkeit und der Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen.
Der Unterricht in der Fachschule ist auch auf die Herausbildung von Studierfähigkeit ausgerichtet, so das der erfolgreiche Abschluss der Fachschule eine Studienzugangsberechtigung darstellt. Die entwickelten Kompetenzen können für ein Studium anerkannt werden, so dass sich die Studienzeit ein einschlägigen Studiengängen verkürzen kann.
Die Fachschulen gliedern sich in folgende Fachbereiche:
Im Fachbereich Sozialwesen können die Fachschülerinnen und Fachschüler in den Fachrichtungen folgende Abschlüsse erwerben: