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Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Inhaltlich verantwortlich: Frank Wengemuth
Eingestellt am: 28.07.2022
Stand vom: 29.07.2022

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Frank Wengemuth auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=14276#art41744)
Open Educational Resources

Beitrag eingestellt von: Herr Dr. Frank Wengemuth
Telefon: 03452042358
E-Mail: frank.wengemuth@sachsen-anhalt.de

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Der Unterricht an der Fachschule umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Lernbereich. Nicht zuletzt leistet die enge Verzahnung des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs mit dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich einen Beitrag zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Selbstständigkeit und der Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen.

Der Unterricht in der Fachschule ist auch auf die Herausbildung von Studierfähigkeit ausgerichtet, so das der erfolgreiche Abschluss der Fachschule eine Studienzugangsberechtigung darstellt. Die entwickelten Kompetenzen können für ein Studium anerkannt werden, so dass sich die Studienzeit ein einschlägigen Studiengängen verkürzen kann. 

 

Die Fachschulen gliedern sich in folgende Fachbereiche:

  • Agrarwirtschaft
  • Sozialwesen
  • Technik
  • Wirtschaft

 

Im Fachbereich Sozialwesen können die Fachschülerinnen und Fachschüler in den Fachrichtungen folgende Abschlüsse erwerben: 

  • Fachrichtung Sozialpädagogik: „Staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher" bzw. "Bachelor Professional in Sozialwesen",
  • Fachrichtung Heilerziehungspflege: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger“ (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Fachrichtung Heilpädagogik: „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge (Bachelor Professional in Sozialwesen)“