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Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 22.11.2016
Stand vom: 02.03.2023

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Definition: regionales Förderzentrum
Inhaltlich verantwortlich: Tobias Henning
Eingestellt am: 25.11.2009
Stand vom: 16.11.2022

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Ein regionales Förderzentrum ist ein Kooperationsverbund, der zwischen mindestens einer Förderschule und 

allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen in einem festen Planungsbereich geschlossen wird. In jedem Falle bestehen Vereinbarungen mit mindestens einer Grund- und einer weiterführenden Schule. Die Eigenständigkeit aller beteiligten Schulen bleibt dabei trotz der verbindlichen Vereinbarung gewahrt.

Weitere Institutionen dieser Region, die sich einem gemeinsamen Aufgabenspektrum der individuellen, sonderpädagogischen und präventiven Förderung verpflichtet fühlen, können Teil dieses institutionellen Unterstützungsnetzes sein. Kern dieser Kooperation ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit zu sonderpädagogischen Fragestellungen und der pädagogische Erfahrungsaustausch.

Das Aufgabenspektrum für das regionale Förderzentrum ist vielfältig. Dies betrifft insbesondere die Beratung von Eltern und Pädagogen, die Schulvorbereitung, die sonderpädagogische Begleitung des gemeinsamen Unterrichtes, Fragen zur Förderdiagnostik und Förderung.

 

Die Leitung der Basisförderschule ist kompetenter Ansprechpartner und managt die gemeinsam verantwortete präventive und sonderpädagogische Beratung sowie die fachkompetente Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht.

Somit ergeben sich für das Förderzentrum als Netzwerk folgende konkrete Aufgabenstellungen:

  • Prävention, Frühförderung und Förderung durch ambulante Angebote und mobile Dienste,
  • Unterstützung der Diagnostik und Förderplanung,
  • Bildung, Förderung und Erziehung am und durch das Förderzentrum,
  • Beratung, Fortbildung und Erfahrungsaustausch,
  • Koordination und Kooperation mit weiteren Institutionen,
  • Zusammenarbeit mit den Eltern,
  • Gestaltung von Übergängen.

 

Seit 2005 wurden in Sachsen-Anhalt 38 regionale Förderzentren gebildet, deren Basisförderschulen in der Regel Förderschulen für Lernbehinderte sind.

 

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Definition: überregionales Förderzentrum
Inhaltlich verantwortlich: Tobias Henning
Eingestellt am: 23.11.2009
Stand vom: 09.12.2022

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Überregional agierende Förderzentren sind Förderschulen für Sehen, Hören sowie für körperlich- motorische Entwicklung. In dem allgemeinen unterstützenden Netzwerk wirken sie über die Region hinaus als fachkompetenter Ansprechpartner für diese speziellen sonderpädagogischen Aufgabenfelder.

Das überregionale Förderzentrum verfügt bezogen auf die konkrete Schülerschaft über die fachliche Kompetenz, die es an die regionalen Förderzentren weitergibt. Dafür stehen üamA- Stunden (für überregionale ambulante und mobile Angebote) zur Verfügung. Die besondere Verantwortung besteht in der Frühförderung und in der Schulvorbereitung von Kindern mit Sinnes- oder motorischen Beeinträchtigungen mit dem Ziel der individuellen Förderung und Prävention.

In Fortbildung, Beratung und Diagnostik kann das überregional agierende Förderzentrum unterstützen und in Zusammenarbeit mit den regionalen Förderzentren ambulante und mobile Förderung in ausgewählten Förderschwerpunkten übernehmen. Der gemeinsame Unterricht wird vorrangig in den GU-Klassen der Schulen der regionalen Förderzentren realisiert.

 

Der Zuständigkeitsbereich umfasst je nach aktueller Aufgabenstellung verschiedene Planungsbereiche in den Städten und Landkreisen.

 

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  Magdeburg Halle
Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Hören

Landesbildungszentrum für Gehörlose und Hörgeschädigte

Westerhäuser Straße 40

38820 Halberstadt

kontakt@sos-halberstadt.bildung-lsa.de

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte „Albert Klotz“

Murmansker Straße 12

06130 Halle (Saale)

kontakt@sos-lbzhg.bildung-lsa.de

 

Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Sehen

 

Landesbildungszentrum für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte

Birkholzer Chaussee 6

39517 Tangerhütte

kontakt@sos-ssz-tangerhuette.bildung-lsa.de
 

Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Hermann von Helmholtz"

Oebisfelder Weg 2

06124 Halle

kontakt@sos-helmholtz.bildung-lsa.de

 

Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung

 

Landesbildungszentrum für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte

Birkholzer Chaussee 6

39517 Tangerhütte

kontakt@sos-ssz-tangerhuette.bildung-lsa.de

 

Landesbildungszentrum für Körperbehinderte

Murmansker Straße 16

06130 Halle (Saale)

kontakt@sos-lbzkb.bildung-lsa.de 

Definition: Förderorte, Gemeinsamer Unterricht, Förderschulen, Förderzentren und Sonderunterricht
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 27.10.2016
Stand vom: 16.11.2022

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Beitrag eingestellt von: Frau Kathrin Quenzler
Telefon: +49 (0)345 2042-255
E-Mail: kathrin.quenzler@bildung-lsa.de

 

 

Förderorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf sind in Sachsen Anhalt:

  • allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen (gemeinsamer Unterricht)
  • Förderschulen, Förderzentren
  • Sonderunterricht (Krankenhaus-, Haus- oder Einzelunterricht)
 

 

Gemeinsamer Unterricht an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen:

Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen gemeinsam. Die Schulen werden durch die Kooperation mit Förderzentren professionell unterstützt. Dafür werden Inklusionspool – Stunden für Förderschullehrkräfte zur Verfügung gestellt. Der Inklusionspool dient der Erfüllung des allgemeinen Förderauftrages und zur Entwicklung eines differenzierten bedarfsangemessenen Förderangebotes in einer Schule der Vielfalt.
(SVBl. LSA vom 01.06.2015 – RdErl. Unterrichtsorganisation)

 

Förderschulen gemäß Schulgesetz sind:

  1. Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte,
  2. Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte,
  3. Förderschulen für Körperbehinderte,
  4. Förderschulen für Lernbehinderte,
  5. Förderschulen für Sprachentwicklung,
  6. Förderschulen mit Ausgleichsklassen,
  7. Förderschulen für Geistigbehinderte (Schulgesetz LSA vom 01.02.2013).

 

Förderzentren sind regional und überregional tätig. Sie sind Kooperationsverbünde zwischen Förderschulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen. Förderzentren haben den Auftrag, Angebote zur präventiven und sonderpädagogischen Förderung zu entwickeln sowie den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf entwicklungsfördernd zu qualifizieren. Die Koordinierung dieser Beratung und Unterstützung übernimmt im regionalen Förderzentrum die Basisförderschule.

Überregionale Förderzentren sind insbesondere verantwortlich für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Über ein besonderes Stundenkontingent für überregionale ambulante und mobile Angebote (üamA) werden die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unterstützt. (RdErl. des MK vom 23.04.2015 – 23-81620/2)


Sonderunterricht ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen, die nicht am Unterricht im Klassenverband teilnehmen können. Die Förderung kann individuell in Form von Krankenhaus-, Haus- oder Einzelunterricht erteilt werden.
Für den Krankenhausunterricht beauftragt das Landesschulamt  ausgewählte Standortschulen mit diesen individualisierten organisatorischen und pädagogischen Aufgaben. (RdErl. des MK vom 23.04.2015 – 23–81630)

 

Im Hinblick auf eine erfolgreiche Teilnahme an Lern- und Bildungsprozessen begleitet ein multiprofessionelles Team die förderdiagnostischen und pädagogischen Prozesse. Die Lehrkräfte und Förderschullehrkräfte werden durch Beratungslehrkräfte sowie Lehrkräfte des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSDD) am Landesschulamt professionell unterstützt. (RdErl. des MK vom 01.11.2015 – 23-81620)

 

Der Bedarf an sonderpädagogischer Bildung, Beratung und Unterstützung kann einen oder mehrere Förderschwerpunkte umfassen.

 

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte gemäß KMK-Empfehlung sind:

1.    Lernen,

2.    Sprache,

3.    geistige Entwicklung,

4.    emotionale-soziale Entwicklung,

5.    körperlich-motorische Entwicklung,

6.    Hören,

7.    Sehen.

 

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen oder langfristigen Erkrankungen bestehen.