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Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule in Sachsen-Anhalt
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Jedes Kind ist einzigartig und möchte wertgeschätzt werden.

Die Bewältigung der neuen Aufgaben beim Aufbau von inklusiven Schulstrukturen erfordert ein gemeinschaftliches Miteinander. Die Anforderungen sind komplex und sollten im multiprofessionellen Team in respektvoller Abwägung des Machbaren für das einzelne Kind besprochen werden.

In Anlehnung an Astrid Balke und Christoph Dieker (Qualitätsleitfaden Gemeinsamer Unterricht, hrsg. vom VdS Nordrhein-Westfalen, 2010) werden nachfolgend Gelingensbedingungen und Stolpersteine zusammengestellt, die Anregungen aus der Schulpraxis aufgreifen und als solche Empfehlungen darstellen. Sie werden durch Anregungen aus der Praxis des gemeinsamen Unterrichts in Sachsen-Anhalt ständig erweitert.


1. Gelingensbedingungen
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Chancen

Wie kann ich sie nutzen?

 

 

Schulleitung

 

 

 

  • Unterstützung der Akzeptanz des Förderauftrages
  • Stärkung der kollegialen Zusammenarbeit
  • Förderung einer offenen, ehrlichen und wertschätzenden Kommunikation
  • Unterstützung offener zeitlicher Strukturen für Beratung und kollegialen Austausch (feste Teamzeiten im Wochenverlauf einplanen)
  • gemeinsame konzeptionelle Arbeit mit verbindlichen und evaluierbaren Zielen und Verantwortlichkeiten (Was soll erreicht werden? Wer kann was leisten? Erwartungen abklären!)
  • Zusammenarbeit mit dem regionalen bzw. überregionalen Förderzentrum (Beratung und Kompetenztransfer, gemeinsame Fortbildung)

 

 

Arbeit im Team

 

 

 

 

  • gemeinsame Beobachtungen, Entscheidungen und Planungen erleichtern den Unterrichtsalltag und die Elternarbeit (Dokumentationen im Kompetenzportfolio)
  • bei mehreren Kindern mit SPF ist Vielfalt an differenzierten Arbeitsmöglichkeiten gegeben
  • kooperative Zusammenarbeit sollte klar und vertrauensvoll abgesteckt werden
  • gemeinsame Differenzierung des Lernangebots und Erstellen von individuellen Förderplänen

 

Überschaubare Ziele und Verantwortlichkeiten formulieren

 

 

  • vor allem zu Beginn der gemeinsamen Verantwortung sollten die Erwartungen und Ziele überschaubar und terminiert vereinbart werden (nachvollziehbare Teilziele mit Blick auf eine inklusive Schulentwicklung)
  • Schulleitung einbeziehen
  • feste Beratungstermine erleichtern die Zusammenarbeit

 

Förderpläne bzw. individuelle Lernpläne

 

 

 

  • überschaubare und fachlich konkrete Lernpläne strukturieren und begleiten die individuellen Lernprozesse (Lernzielvereinbarungen im Anschluss an Lernentwicklungsgespräche können geeignete Förderdokumentationen sein)
  • verbindlich: gemeinsames Nachdenken über Lernen und Lernfortschritte aller Beteiligten, klar formulierte Zielvereinbarungen und gemeinsame Aufgaben (Lehrer, Schüler, Eltern)
  • Ergebnisfixierung durch transparente Pläne und Leistungsdokumentationen im Kompetenzportfolio

 

Individuelle Leistungsbewertung

 

 

 

  • Bewertung sollte am individuellen Lernfortschritt orientiert werden
  • Akzeptanz von Heterogenität und individuellen Lernwegen
  • Diff. Bewertungskriterien müssen transparent sein

 

 

Klassenkonferenz

 

 

  • ermöglicht spontanen professionellen Fachaustausch über pädagogische Unterstützung und fasst autonom Beschlüsse über Fördermaßnahmen auf der Basis von Lerndokumentationen
  • spontaner Informations- und Kompetenztransfer
  • legt Verbindlichkeiten der Hilfen/Unterstützungen fest

 

 

Besprechungen

 

  • unterstützen das Kollegium
  • feste Termine für Teambesprechungen festlegen (ggf. mit Schulleitung absprechen und als festen Termin im Wochenablauf einplanen)
  • fachliche Themen zur weiteren schulischen Entwicklung regelmäßig auf Konferenzen/in Dienstbesprechungen thematisieren - geplanter Kompetenztransfer und Informationsaustausch → Schulentwicklung
  • Anregen einer Fachkonferenz Inklusion

 

Stundenzuweisung

 

  • Beständigkeit in der personellen Versorgung
  • präventive Grundversorgung und GU sind zwei getrennte Sachverhalte in der Stundenzuweisung
  • Stunden sollten flexibel und verantwortungsbewusst nach pädagogischer Abwägung und schulischen Bedarfen in Absprache mit allen Beteiligten eingesetzt werden

 

 

Heterogene Lerngruppe

  • heterogene Lerngruppen machen Differenzierung und Individualisierung als Unterrichtsprinzip notwendig und erfordern Lernmedien, die individuelles Lernen zulassen (z. B. Lernstraßen, Lerntheke, Wochenplan, Projekte ...)
  • weg von der Orientierung an der Mitte, vielmehr wird das Lern- und Leistungsniveau „nach oben“ und „nach unten“ ausdifferenziert nach individuellen Bedarfen
  • Rituale und Regeln für die Förderung der Gemeinschaft stärken soziales Miteinander der Lerngruppe

 

Soziales Lernen

 

  • Schüler lernen von Schülern
  • Lernchancen durch soziales Miteinander fördern
  • Schüler unterstützen sich bzw. den Unterricht im Klassenverband

 

Arbeit in verschiedenen

Klassen / Schulen

 

  • die Arbeit in verschiedenen Klassen und Schulen ermöglicht eine Blickwinkelerweiterung
  • Ideen und Anregungen durch Kollegen und unterschiedliche Schulstrukturen

Kompetenzorientierung und veränderte pädagogische Grundhaltung

  • Alle Kinder werden wertgeschätzt und sind willkommen
  • Kinder sind unterschiedlich
  • jedes Kind möchte lernen und braucht eine seinen Lernvoraussetzungen angemessene Lernumgebung
  • multiprofessionelles Team ist eine große Chance

2. Stolpersteine
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Risiken

Wie kann ich mir helfen / Hilfe bekommen?

 

„Ich sehe meine Kinder nur wenige Stunden und habe kaum Einfluss auf ihre Entwicklung“

 

 

 

  • regelmäßige Absprache und Beratung mit den Kollegen fest im Wochenablauf verankern
  • verlässliche Kommunikationsform vereinbaren (z. B. bei Abwesenheit der Förderschullehrkraft)
  • Planungshilfen und individualisierende Unterrichtsmaterialien können die pädagogische Förderung der Kinder auch bei Abwesenheit der Förderlehrkraft unterstützen
  • Lernpatenschaften (Schüler als Helfer)
  • ggf. Integrations- oder Erziehungshelfer (SGB – Sozialamt; KJHG – Jugendamt)
  • zeitweise können temporäre Lerngruppen für Kinder mit SPF gebildet werden

 

„Mein Kollege / meine Kollegin hat kein Interesse, mit mir zusammen zu arbeiten“

 

  • verbindliche Absprachezeiten und klare Aufgabenverteilung
  • Suche nach gemeinsamer respektvoller Zusammenarbeit im Interesse der Schüler
  • Zusammenarbeit funktioniert, wenn die pädagogische Blickrichtung auf alle Kinder ausgeweitet wird (Anregungen zur allgemeinen Unterstützung geben)
  • gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz der neuen professionellen Herausforderungen mit den unterschiedlichen Aufgabenfeldern

 

„Bei Doppelbesetzung sitze ich wie ein weiterer Schüler im Klassenraum“

 

  • Ideen für individuelle Lernmaterialien und Individualpläne einbringen
  • Ansprechpartner für alle Schüler der Klasse
  • Austausch mit Klassen- bzw. Fachlehrer über Erwartungen und realistische Unterstützung
  • Wege suchen, um sich selbst einzubringen
  • die Arbeit in der gesamten Klasse sehen
  • Teamteaching praktizieren (gegenseitige fachliche Stärken nutzen)

 

„Ich muss für Kinder mit fachfremden Förderschwerpunkten da sein“

 

 

  • stets Ausgehen von den Lernvoraussetzungen des Kindes
  • Kontakt zu entsprechendem Förderzentrum oder zu überregionalem Förderzentrum (ÜamA) aufnehmen → Netzwerke aufbauen („sonderpädagogischen Stammtisch“ für Austauschplattform anregen)
  • Fortbildungen über das FÖZ anregen und vorhandene Angebote nutzen

 

„Ich fühle mich an der Schule fremd“

 

  • Gestaltung eines Arbeitsplatzes oder Förderbereiches mit der Möglichkeit, Materialien zu deponieren
  • verlässliche Unterstützungsangebote einbringen
  • Dialog suchen und Bemühen um kollegiale Teilhabe
  • sich in Dienstberatungen und Klassenkonferenzen unterstützend einbringen
  • Fortbildung zum Fachthema anbieten / Kompetenztransfer für Kollegen der Schule
  • Kollegiale Fallberatung

 

„Ich brauche Tests und Materialien, die es an der Grundschule nicht gibt“

 

  • diagnostische Einsichten werden v. a. aus Beobachtungen und Tätigkeitsprodukten der Kinder gewonnen
  • Schulleitung über diese Probleme informieren, mit der Bitte um Berücksichtigung beim Haushalten

 

„Ich fühle mich von den komplexen Anforderungen überfordert“

 

  • Unterstützung durch kollegiales Team
  • gemeinsame Suche nach Lösungen
  • überschaubare Ziele stecken
  • gegenseitige Wertschätzung und ehrliche Kommunikation
  • Hilfen bei erfahrenen Kollegen suchen und eigene Qualifikation
  • außerschulische Partner einbeziehen 

 

„Ich erhalte keine Unterstützung von den Eltern“

 

  • Eltern immer auf „Augenhöhe“ begegnen (Eltern sind Experten für ihre Kinder)
  • Eltern als Erziehungspartner über Lernentwicklungsgespräche und positive Feedbacks gewinnen
  • Wege für eine gemeinsame Erziehungsarbeit im Interesse des Kindes aufzeigen
  • immer wieder das Gespräch suchen und gemeinsam lösungsorientiert an Problemen arbeiten

Größere Baustellen
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→ Zusammenarbeit / Vernetzung der Behörden bei Einzelfallentscheidungen.

  • Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 53/54 SGB XII)
  • Beantragung von Fahrten / Stunden für zusätzliche, nicht im Stundenplan verankerte Schulveranstaltungen (Projekttage, Klassenfahrten, Schulfeiern) Teilhabe

 

Zuständigkeitsinseln (Sozialamt, Schulträger, Schule)

 

Flexibilität der Ressourcen (verfügbares personelles und sächliches Budget für Schule)

 

Barrierefreiheit bei Schulerneuerung


Gesetzliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen
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Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf vom 8. August 2013


§7 Nachteilsausgleich


Der Nachteilsausgleich  gilt für:

a) Kinder mit Funktionsbeeinträchtigungen (z. B. Armbruch)

b) Kinder mit diagnostizierten Lernstörungen/Teilleistungsschwächen

c) Kinder mit Behinderungen i. S. der Sozialgesetzgebung

 

Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen

RdErl. des MK vom 20.6.2014 – 23-83200

Zuletzt geändert durch RdErl des MB vom 31.08.2018 (SVBl. LSA 2018, S. 149)

 

 

Versetzungsverordnung (VersetzVO) vom 17. Dezember 2009

letzte berücksichtigte Änderung: §§ 2, 10, 11, 14 und Anlage geändert sowie § 5 neu gefasst durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 345)

 


§ 10 Besondere Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 


§ 11 Besondere Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen

 


§ 12 Besondere Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

 

 

Weitere Arbeitsgrundlagen:

 

 

Unterrichtsorganisation an den Grundschulen
RdErl. des MB vom 20. 3. 2017 – 23-84003

 


Aufnahme in die Grundschule

RdErl. des MB vom 1. 7. 2016 – 23-80100/1-1

Geändert durch RdErl. des MB vom 15.09.2018 (SVBl. 2018, S. 150)

 

Schulleiterbrief an die Schulleiter der Grundschulen (Juli 2010)

 

Rechtsanspruch geregelt durch Art. 3 des Grundgesetzes

 

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf
vom 8. August 2013
Gesamtausgabe

 

Sozialhilfegesetz u. Kinder- und Jugendhilfegesetz