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Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten vom 17. Juni 2010 § 1 Allgemeine Bestimmungen | ||
Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten vom 17. Juni 2010 § 2 Aufnahmevoraussetzungen | ||
Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten vom 17. Juni 2010 § 3 Verfahren | ||