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Im Vordergrund stehen jetzt das individuelle Wohl und die besonderen Bedarfslagen der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen.
Dazu zählt auch, dass allen Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter ein qualifiziertes schulisches Angebot unterbreitet wird, das ein Sprachlernangebot einschließt.
Dabei ist die angespannte Unterrichtsversorgung zu berücksichtigen und eine Überlastung der Schulen und hier insbesondere der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen zu vermeiden.
Ziel ist, anknüpfend an die bisherige Schullaufbahn, die Integration in das Regelsystem zielgerichtet zu unterstützen.
Dazu werden zusätzlich an zentralen Standorten „Ankunftsklassen“ für den Primar- und den Sekundarbereich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet.
Das Einstiegsangebot umfasst herkunftssprachlichen Unterricht, aber zugleich Angebote zur Vermittlung der deutschen Sprache (DaZ-Lehrkräfte) und soll unter Einbeziehung von ukrainischen Pädagogen und mit der Unterstützung durch Sprachmittler gestaltet werden.