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Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes
Rechtsfolge des Inkrafttretens ist, dass die Personengruppen, für die der Beschluss nach Art. 2 Abs.1 unmittelbar gilt oder die durch einzelstaatliche Entscheidung nach Art. 2 Abs. 2 oder 3 in dessen Anwendungsbereich einbezogen werden, Anspruch auf die Gewährung der in der RL 2001/55/EG genannten Rechte haben. Hierzu gehören ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, soziale und medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder.
Dokument von Lars Ehlert /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
"UKR_Erlass_Aufnahme in Grundschulen_220531" von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
"Anlage 2: Bericht des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter" von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Erlass (deutsch): Aufnahme in Grundschule 2022
Erlass (ukrainisch): Aufnahme in Grundschule 2022 (ukr)
Anlage 2 (deutsch): Bericht des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter
Rechtsverbindlichkeit besteht nur für die deutschen Fassungen.
"UKR_Erlass_Aufnahme an weiterführenden Schulen_220531" von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Dokument von Katharina Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 4.0 |
Erlass (deutsch): Aufnahme an weiterführenden Schulen 2022
Erlass (ukrainisch): Aufnahme an weiterführenden Schulen 2022 (ukr)
Anlage 1 (deutsch): Schulische Empfehlung zum weiteren Schulbesuch im 5. Schuljahrgang
Anlage 2 (deutsch): Erklärung zum weiteren Schulbesuch der/des Personensorgeberechtigten
Anlagen (ukrainisch): Anlagen zur Aufnahme an weiterführenden Schulen 2022 (ukr)
Rechtsverbindlichkeit besteht nur für die deutschen Fassungen.