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In der Förderperiode 2014-2020 wird in Verantwortung des Ministeriums für Bildung die ESF-Aktion
Förderung des Schulerfolgs und Verbesserung der Anschlussperspektiven von Schülerinnen und Schülern
umgesetzt. Diese umfasst die drei Teilaktionen
Ziele und Inhalte der ESF-Aktion sind im Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (S.83ff) dargestellt:
Investitionspriorität 1 der Prioritätsachse 3:
Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informale) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird
Spezifisches Ziel 1: Verbesserung des Schulerfolgs und Förderung inklusiver Schulbildung
Sachsen-Anhalt weist im Vergleich aller Bundesländer eine der höchsten Quoten der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss auf. Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass die Mehrzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss aus Sonder- bzw. Förderschulen abgeht, an denen der Erwerb eines Hauptschulabschlusses nicht immer möglich ist. Ein wichtiger Ansatz zur Verbesserung des Schulerfolgs ist es daher, die Entwicklung hin zu einer inklusiven Schulbildung zu unterstützen.
Mit den geplanten Maßnahmen sollen alle Kinder und Jugendlichen durch sozialpädagogische Projekte präventiv und intervenierend erreicht werden. Dazu werden regionale Unterstützungsangebote zielgerichtet mit den Schulen vernetzt sowie die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule zum Abbau von Schulversagen bedarfsgerecht auf- und ausgebaut. (...)
Die Förderung soll wesentlich dazu beitragen, die Entwicklung des Schulsystems mit dem Ziel längeren gemeinsamen Lernens und ganztägiger Bildung und Erziehung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, die Verbesserung inklusiver Schulbildung insbesondere regional vor Ort zu optimieren.
Um Kinder und Jugendliche mit Lernschwächen bzw. den Übertritt von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in das Regelschulsystem gezielt zu unterstützen, wird die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ausgebaut.
Dabei sollen vor allem die Querschnittskompetenzen der pädagogischen Fachkräfte gefördert werden. Dazu gehören u. a. zusätzliche Qualifikationen, um beispielsweise die Diagnosefähigkeit von Lehrkräften zu erweitern und hinsichtlich der Umsetzung von Inklusion in Schule und Unterricht ent-sprechende zusätzliche Qualifikationsprogramme durchzuführen. Das betrifft vor allem auch die Anpassung an den durchgreifenden medialen und digitalen Wandel. Der Einsatz vielfältiger, insbesondere auch digitaler Medien in Bildungsprozessen gewinnt praktisch immer mehr an Bedeutung. Daher sind die Kompetenzen der Fachkräfte für den Einsatz der Medien weiter zu entwickeln. Für Sachsen-Anhalt ist dieses Problem besonders relevant, da im Zuge des demografischen Wandels das Durchschnittsalter der Lehrkräfte hier sehr hoch liegt. In der Folge ist der Qualifikationsbedarf gerade älterer Lehrkräfte für einen effektiven Einsatz moderner Medien im Unterricht hier besonders ausgeprägt. (...)
Es geht insbesondere um eine professionelle zusätzliche Kompetenzerweiterung zur Umsetzung inklusiver Bildung und Erziehung im Fokus sich zu entwickelnder regionaler Bildungslandschaften und
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. (...)
Unmittelbare Zielgruppe der Förderung sind – als Teilnehmende der geförderten Fort- und Weiter-bildungsmaßnahmen – schulische Führungskräfte, Lehrkräfte an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Fortbildung, Beratungslehrkräfte zur Schulentwicklung sowie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
Für Ihre Fragen rund um ESF-geförderte Projekte der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
ESF-Administration
Franckesche Stiftungen, Haus 36 06110 Halle/S.
Volkmar Stary
Tel. 0345 777 97 44 Mail: volkmar.stary@sachsen-anhalt.de
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ESF-Haushalt/ Finanzen
Riebeckplatz 9 06110 Halle/S.
Christian Hiepe
Tel. 0345 2042 15 41 Mail: christian.hiepe@sachsen-anhalt.de
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Bürosachbearbeitung
Stefan Hotzel
Te. 0345 777 97 31 Mail: stefan.hotzel@sachsen-anhalt.de
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Titelverwalterin/ Reisekosten/ efREporter
Katrin Friedrich
Tel. 0345 2042 15 26 Mail: katrin.friedrich@sachsen-anhalt.de
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![]() | "Übergabeprotokoll TN" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Teilnahmebestätigung" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | Dokument von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Antrag LLM" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Antrag Budgeterhöhung_Umwidmung" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Zwischenbericht" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | Dokument von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "TN-Fragebogen" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Projektformalien" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | "Änderung Datenblatt Projektpersonal" von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
![]() | Dokument von Christine Engelmann /Lizenz: CC BY-SA 3.0 | ![]() |
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Sehr geehrte Projektleiter/innen.
die Inanspruchnahme von ESF-Fördermitteln ist mit hohen Anforderungen an Verfahrensweisen und ihre Dokumentation verbunden. Mit dem Starter_Kit_2014_2020 möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, welcher Ihnen Orientierung zu Abläufen und Ansprechpartnern bei der Organisation Ihres ESF-Projekts bietet.
Zudem finden Sie auf dieser Seite alle Formulare, die bei der Durchführung einer ESF-geförderten Fortbildung zum Einsatz kommen sowie Hinweise zu ihrer Anwendung. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Vor Projektbeginn
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Bemerkungen
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Projektformalien
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Belehrung: muss von allen Projektmitarbeitern unterschrieben werden |
Datenblatt Projektpersonal: erfasst Namen der Projektmitarbeiter, Beginn und Ende ihrer Tätigkeit im Projekt und ggf. den monatlichen Arbeitszeitanteil |
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Unterschriftenprobe (für "sachlich richtig"-Zeichnungen): i.d.R. durch den Projektleiter und einen weiteren Mitarbeiter |
Während des Projekts
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Bemerkungen
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TN-Fragebogen |
muss von jedem TN ausgefüllt und unterschrieben werden, ansonsten keine Teilnahme am Projekt möglich |
Anwesenheitslisten |
Originale an ESF-Koordinierungsstelle, Kopien mit RKA an Haushalt; unbedingt die erfragten Angaben zum zeitlichen Umfang der Veranstaltung ausfüllen (in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Zeiten laut Arbeitsplan) |
Arbeitspläne |
werden vom Projektpersonal für die einzelnen Veranstaltungen erstellt; müssen auch an die ESF-Koordinierungsstelle übergeben werden |
Fotoerlaubnis |
nur erforderlich, wenn Fotos von Teilnehmern (z.B. bei Veranstaltungen) geplant sind |
Honorarvertrag für externe Referenten
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Referent ist kein Bediensteter des Landes; muss vor der Veranstaltung von der ESF-Koordinierungsstelle und dem Haushalt unterschrieben werden; bei einem Stundenhonorar über 30 Euro ist eine Begründung gemäß Honorarerlass notwendig |
Honorarvertrag für interne Referenten
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für Landesbedienstete; muss vor der Veranstaltung von der ESF-Koordinierungsstelle und dem Haushalt unterschreiben werden; bei einem Stundenhonorar über 30 Euro ist eine Begründung gemäß Honorarerlass notwendig |
Honorarabrechnung |
nur bei längerfristiger Verpflichtung eines Referenten mit mehreren Veranstaltungen bzw. bei mehreren Auszahlungsterminen |
Zwischenbericht |
nur bei mehrjährigen Projekten; bis Ende März Bericht für Vorjahr |
Antrag auf Lehr- und Lernmittel |
muss vor der Bestellung von ESF-Koordinierungsstelle und Haushalt genehmigt werden; Bestellung i.d.R. über Mediathek |
Übergabeprotokoll für TN |
Unterschrift durch Teilnehmer erforderlich |
Übergabeprotokoll für Schulen |
Unterschrift durch Empfänger erforderlich |
Inventarisierungsetiketten |
müssen an allen ESF-finanzierten Büchern/Arbeitsheften angebracht werden |
Evaluationsbogen (Beispiel) |
Häufigkeit des Einsatzes und inhaltliche Gestaltung obliegen dem Projektleiter |
Teilnahmebestätigung |
wird vom Veranstaltungsmanagement des LISA erstellt (bei in elTIS registrierten Kursen) oder vom Projektleiter |
Reisekostenabrechnung
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Im Unterschied zur Handhabung im Regelbereich müssen bei der Reisekostenabrechnung im ESF-Bereich die entsprechende Belege (Fahrkarten, Parktickets etc.) eingereicht werden! Die große Wegstreckenentschädigung wird nur in Ausnahmefällen (z. B. körperliche Behinderung)und bei vorheriger Genehmigung durch FG ESF/Administration und Haushalt gewährt. |
Antrag auf Umwidmung/ Budgeterhöhung |
Bei Budgeterhöhungen muss ein Finanzplan mit den neuen Daten beigefügt werden. |
Arbeitszeitnachweis (Beispiel) |
kommt nur bei Projektpersonal zum Einsatz, das mit 20% und mehr in ESF-Projekten tätig ist und voll bzw. anteilig über ESF-Mittel bezahlt wird |
Änderungsmitteilung Projektpersonal |
bei Eintritt/ Austritt von Projektmitarbeitern oder bei Änderung von Arbeitszeitanteilen (sofern eine Erfassung der BPK erfolgt) |
Vergabevermerk |
ist zwingend erforderlich bei der Vergabe von Leistungen (z.B. bei der Buchung von Veranstaltungsobjekten) |
nur für LISA-interne Projekte: Protokoll ausfüllen und bei Frau Maske im Veranstaltungsmanagement abgeben |
Nach Ende des Projekts
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Bemerkungen
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Abschlussbericht |
muss innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Veranstaltung erstellt und der Koordinierungsstelle übergeben werden |
Endverwendungsnachweis |
wird 7 Monate nach Projektende vom Haushalt erstellt und dem Projektleiter zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt |
Laut Vorgabe der EU müssen alle projektrelevanten Dokumente bis zum 31.12.2028 aufbewahrt werden.