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![]() | "Instagram an Schulen" von Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
![]() | "Checkliste Instagram an Schulen" von Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat eine Handreichung zur Nutzung von Social Media in Schulen veröffentlicht.
Die Empfehlungen richten sich an Schulen, die den Einsatz von Plattformen wie Instagram planen oder bereits nutzen. Im Mittelpunkt stehen die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die bei der Veröffentlichung von Informationen über schulische Aktivitäten, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zu beachten sind. Die Handreichung erläutert, wie der Zweck der Nutzung konkret definiert werden kann und welche datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
Besonders hervorgehoben werden die Grundsätze der Datenminimierung und die Notwendigkeit einer informierten Einwilligung, wenn personenbezogene Daten – etwa Fotos oder Videos – veröffentlicht werden sollen. Die Empfehlungen gehen auch auf die Rechte der betroffenen Personen ein und weisen auf die besondere Verantwortung der Schule als datenverarbeitende Stelle hin. Zudem wird auf die Problematik der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit mit dem Plattformbetreiber eingegangen.
Ergänzend zur Handreichung steht eine Checkliste zur Verfügung, die die wichtigsten Schritte für eine datenschutzkonforme Nutzung von Social Media zusammenfasst.