Hier bin ich: 
Neufassung der Regelungen unter Nr. 3.4.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ (27.05.2019)
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 30.08.2019
Stand vom: 17.11.2022

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Kathrin Quenzler auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15569#art38782)
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Netzwerkstellen gegen Schulversagen - Bemessungsgrundlage für Zuwendungen

 

Um eine verordnungskonforme Förderung sicherzustellen, ist es erforderlich, die Ermittlung und Dokumentation der unter Nr. 3.4.4 b) genannten Sachkostenpauschale in Form einer Richtlinienänderung anzupassen. In Vorgriff auf ebendiese sind folgende Festlegungen für den Bewilligungszeitraum 2018-2020 anzuwenden.

 

pdf_trans.gif  Neufassung Regelungen Schulerfolg sichern


Hinweise zu den Kostenbestandteilen der Sachkosten- und indirekten Verwaltungskostenpauschale bei Schulsozialarbeitsprojekten; Auslegung der Regelungen unter 3.4.4, 4.4.4, 5.4.4 der geltenden Richtlinie (19.04.2018)
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 30.08.2019
Stand vom: 17.11.2022

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Netzwerkstellen gegen Schulversagen/Projekte zur Schulsozialarbeit/Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger

 

Ergänzende Beschreibung möglicher Sachkostenbestandteile der Sachkostenpauschale für die Abrechnung der Projekte an den Schulen gem. Nrn. 3.4.4 b, 4.4.4 b und 5.4.4 b der RL; Konkretisierung der Hinweise für Projektträger und Zuwendungsempfangende

 

pdf_trans.gif  Sachkosten und indirekten Verwaltungskostenpauschale