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Inhaltlich verantwortlich: Michael Woyde
Eingestellt am: 01.09.2015
Stand vom: 17.11.2022

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Landesprogramm „Schulsozialarbeit 1998 – 2003"
Inhaltlich verantwortlich: Michael Woyde
Eingestellt am: 01.09.2015
Stand vom: 17.11.2022

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In Sachsen-Anhalt begann der Aufbau von Schulsozialarbeit – nach der sporadischen Förderung einzelner Projekte durch das Land und die Kommunen – durch ein Modellprojekt mit 20 Schulen .

 

Darauf aufbauend wurde im Februar 1998 ein gemeinsamer Runderlass des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales und eine dazugehörige Richtlinie zur „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe – Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt" veröffentlicht. Im Rahmen dieses Landesprogramms sollten sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten, offene sozialpädagogische Angebote für alle Schülerinnen und Schüler sowie ergänzende und begleitende Aktivitäten durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Schulen angeboten werden. Das Ziel der offenen Angebote für alle Schülerinnen und Schüler bestand in der Eröffnung zusätzlicher Erlebnis-, Freizeit- und Betreuungsangebote sowie in der Förderung der Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler. Durch die Kooperation und Vernetzung sollten Lehrer und Eltern in sozialpädagogischen Fragen beraten sowie Kinder, Jugendliche und ihre Personensorgeberechtigten an einschlägige Dienste und Einrichtungen vermittelt werden. Der Runderlass gab den beteiligten Trägern der Jugendhilfe, den Schulträgern und den Schulsozialarbeitern zahlreiche Qualitätsstandards vor (z.B. Fachkräfte, Situationsanalyse, Kooperationsvereinbarung).

 

Von der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprogramms wurden mehrere Zwischenberichte und ein Abschlussbericht vorgelegt. Die Befragungsergebnisse zeigten, dass die Mehrheit der Lehrkräfte den Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als hilfreich und erfolgreich bewertete. Von den damaligen Schulämtern wurde betont, dass durch die Schulsozialarbeit hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler eine schnellere und individuellere Unterstützung erhielten, Konflikte innerhalb der Schule reduziert wurden, die pädagogische Zusammenarbeit mit den Eltern ausgebaut werden konnte, ein vielfältiges Freizeitangebot geschaffen wurde, sich die Projektschulen zum Umfeld öffneten und sich dadurch neue Ressourcen erschlossen. Die wissenschaftliche Begleitung kam aufgrund ihrer komplexen Untersuchung zur Einschätzung, dass das sachsen-anhaltinische Modell der Schulsozialarbeit – bei allen notwendigen Differenzierungen – hinsichtlich der angestrebten Ziele erfolgreich war. Im Rahmen des Programms wurden letztlich über 60 Projekte der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt mit insgesamt etwa 70 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an knapp 70 Schulen gefördert . Das Programm lief zunächst bis Ende des Jahres 2002 und mit einer Verlängerung bis zum Juli 2003 . Nach dem Auslaufen des Landesprogramms und damit der Landesförderung wurden die meisten Projekte aufgrund der knappen kommunalen Haushalte eingestellt.


ESF-Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs" 2008 - 2015
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 01.09.2015
Stand vom: 17.11.2022

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Ausgangspunkt des nächsten Schrittes in der Entwicklung war die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SDP vom April 2006. Darin wurde festgeschrieben, dass die Senkung der Schulversagerquote und der hohen Zahl von Schülerinnen und Schülern, die keinen Abschluss erreichen, eine zentrale Aufgabe der Landesregierung ist. Angesichts des großen Bedarfes und unter Nutzung bestehender Ressourcen der Jugendhilfe und der polizeilichen Präventionsarbeit sollten ein qualifiziertes Programm zur Schulsozialarbeit aufgelegt und dafür weitere Mittel in den Bildungshaushalt eingestellt werden. Darüber hinaus bestand der Auftrag, zusätzliche finanzielle Ressourcen aus ESF-Mitteln im Kontext von Programmen zur Schulverweigerung zu erschließen. In enger Kooperation zwischen dem damaligen Ministerium für Gesundheit und Soziales und dem Kultusministerium wurde verabredet, die zwei vorgenannten Aufträge aus der Koalitionsvereinbarung zu verzahnen und ein gemeinsames Programm zu entwickeln. Der Fokus des Landes Sachsen-Anhalt bei der Senkung der Schulabbrecherquote wurde mit Blick auf die Zielstellungen der Koalitionsregierung fortan auf die Entwicklung eines qualifizierten Programms zur Schulsozialarbeit/ESF-Programms gegen Schulversagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprogramms „Schulsozialarbeit 1998 – 2003", der Studie „Entwicklung von Umsetzungskonzepten für Maßnahmen zur Vermeidung von Schulversagen und Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs" und des Modellprojekts zur Entwicklung regionaler Netzwerke gegen Schulversagen gelegt.

 

Mit der Konzipierung und Umsetzung des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs" verfolgte das Land Sachsen-Anhalt seit dem Schuljahr 2008/2009 das Ziel, die Quote von Schülerinnen und Schülern, die keinen Sekundarstufen I – Abschluss (mindestens Hauptschulabschluss) erreichen, signifikant zu senken sowie diesen Rückgang durch frühzeitige Prävention und Intervention langfristig und nachhaltig abzusichern.
Zur Steuerung des ESF-Programms wurde im Auftrag des damaligen Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Kultusministeriums eine prozessorientierte Begleitforschung für das Gesamtprogramm durchgeführt. Dabei standen eine Evaluation der Ziele und Wirkungen, deren Effizienz sowie eine Analyse der Qualität des Programms im Vordergrund. Ebenso galt es, konkrete Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Kooperation der beteiligten Akteure zur Erreichung der Programmziele auch über das Jahr 2013 hinaus herauszuarbeiten.

Neben der Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen gab es auf der Grundlage der Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung des Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs" eine konzeptionelle Weiterentwicklung. Künftig sollten neben der Intervention des Schulabbruchs in den weiterführenden Schulen verstärkt präventive Ansätze in den Grundschulen gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt wollte in der kommenden Förderperiode die Schulsozialarbeit stärken und eine inhaltliche Ausweitung der Schulsozialarbeit im Sinne von Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen Ausbildung und der sozialen Integration vornehmen. Folgende Arbeitsfelder zählten zum Kern moderner Schulsozialarbeit:

  •   Beratung und Einzelhilfe,
  •   Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte,
  •   Vernetzung und Gemeinwesenarbeit,
  •   offene Freizeitangebote,
  •   Schulentwicklung und Innovation,
  •   Elternarbeit,
  •   Gewaltprävention,
  •   Übergangsbegleitung (Grundschule - weiterführende Schule, Schule – Beruf) und
  •   Vermeidung von Schulversagen und Schulabbruch.

 

Innerhalb des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs" wurden mit Stand 1.10.2014 insgesamt 222 sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt.

Zusätzlich zu Netzwerkaktivitäten und bedarfsorientierter Schulsozialarbeit an Einzelschulen wurden seitens des Kultusministeriums im Rahmen des ESF-Projektes weitere Einzelmaßnahmen innerhalb von Schulen, schulübergreifend und außerhalb von Schulen  umgesetzt:

  • individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, z. B. spezifische Maßnahmen zur Förderung von Jungen und Mädchen sowie von ausländischen Schülerinnen und Schülern, Förderkurse für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler, Kurse in der unterrichtsfreien Zeit
  • bedarfsorientierter Einsatz zusätzlichen Personals für die Diagnostik an Schulen und für notwendige Clearingverfahren
  • bedarfsorientierte Fortbildungen für Lehrkräfte z. B. zum Thema „Frühzeitiges Erkennen von Schulversagen, Möglichkeiten der Prävention und der individuellen Förderung", „Berücksichtigung der Heterogenität der Lernenden", Tandem-Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeiter, Beratungslehrkräfte
  • Erarbeitung und Vorstellung von Arbeitsmaterialien für Lehrkräfte, z. B. best practice Erläuterungen, Handreichungen zur Thematik
  • Umsetzung von Konzepten zur Veränderung der Lehr- und Lernkultur.

 

Die Fortsetzung eines ESF-Programms mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit (einschließlich Netzwerkstellen, bildungsbezogene Angebote, Koordinierungsstelle) ist in der neuen Förderperiode ab dem 01.08.2015 geplant. Bis zum 31.07.2015 wurden alle laufenden Projekte aus Mitteln der Förderperiode 2007 – 2013 fortgeführt.


Entwicklung der Schulabbrecherquote im Zeitraum 2007 - 2013
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 01.09.2015
Stand vom: 17.11.2022

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Lizenzangaben der eingebundenen Medien
Originalbild von Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 3.0
Beitrag eingestellt von: Frau Kathrin Quenzler
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E-Mail: kathrin.quenzler@bildung-lsa.de

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt erfasst jährlich Daten über die am Ende eines Schuljahres an den allgemein bildenden Schulen Sachsen-Anhalts erreichten Schulabschlüsse. Insbesondere der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss steht im Blickfeld der Öffentlichkeit. Die vorliegenden Ergebnisse der Schuljahresendstatistik 2013 zeigen, dass der Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gesunken ist.

 

 

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Handlungsempfehlungen aus der wissenschaftlichen Begleitforschung bis 2013 für die Fortführung professioneller Netzwerk- sowie Schulsozialarbeit
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler
Eingestellt am: 01.09.2015
Stand vom: 17.11.2022

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Kathrin Quenzler auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15567#art32393)
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1. Modul „Regionale Netzwerkstellen"

Die wissenschaftliche Begleitung empfahl mit Blick auf das Folgeprogramm im Land, für dieses Modul eine konzeptionelle Erweiterung, eine klarere Aufgabenbeschreibung sowie eine institutionelle Verankerung vorzunehmen. Für die Erweiterung des Aufgabenprofils wurden drei übergreifende, bildungsbezogene Themenbereiche beschrieben. Mit Blick auf die Planung und Konzipierung des Folgeprogramms empfahl die wissenschaftliche Begleitung eine frühzeitige Einbindung der kommunalen Ebene unter aktiver Einbeziehung von Politik und Verwaltung bzw. der öffentlichen Träger. Die institutionelle Verankerung sollte sich aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung an den regionalen Akteurskonstellationen sowie Strukturen vor Ort orientieren. Für das Folgeprogramm könnte man dabei unterschiedliche Schwerpunktsetzungen sowie verschiedene Formen der institutionellen Verankerung erproben. Um die Position der regionalen Netzwerkstellen in den Kommunen zu stärken, wurde empfohlen, die Budgets für bildungspolitische Angebote einem regionalen Fachbeirat zu übergeben, in dem die Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren stimmberechtigt vertreten sind.

 

2. Modul „Projekte der bedarfsberechtigten Schulsozialarbeit"

Die institutionelle Verankerung von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat sich als sinnvoll und ertragreich erwiesen. Die wissenschaftliche Begleitung empfahl für eine Verbesserung der Wirkungspotentiale der Schulsozialarbeit Schulen in die konzeptionelle Arbeit der Schulsozialarbeit einzubinden.
In einem Folgeprogramm sollte das Angebot der Schulsozialarbeit vor allem enger mit Schulentwicklungsprozessen und Entwicklungsprozessen zu kommunalen Bildungslandschaften verknüpft werden, um inner- und außerschulische Potenziale für die Verbesserung schulischer Bildung zu nutzen.
Die wissenschaftliche Begleitung empfahl des Weiteren, zukünftig Grundschulen stärker mit Angeboten der Schulsozialarbeit zu versorgen, um frühzeitig eine sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen und besonders problembelasteten Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten. Im Interesse einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Arbeit wurde aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung eine landesweit einheitliche und angemessene Einstufung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Fortführung eines angemessenen Sachmittelbudgets für diese empfohlen. Anzustreben wären möglichst unbefristete, zumindest jedoch mehrjährige Arbeitsverträge. Bei der Bewilligung von mehr als einer Stelle an einer Schule wäre auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten. Mit Blick auf die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe wären längere Bewilligungszeiträume und der Einsatz von Pauschalen anzustreben, um den Aufwand und das Engagement der Träger angemessen zu kompensieren.


Fachlich und inhaltlich wurden die vorgenannten Empfehlungen getragen bzw. entsprechende konzeptionelle Schwerpunktsetzungen fanden in der neuen Förderrichtlinie Berücksichtigung.