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Inhaltlich verantwortlich: Birgit Kersten
Eingestellt am: 30.06.2022
Stand vom: 02.01.2023

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Kapitel:
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Die Erklärung der Menschenrechte

Die Erklärung der Menschenrechte Ordne die Artikel der Erklärung der Menschenrechte von 1789 (links) den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes (rechts) zu. Artikel 1 – Alle Menschen sind gleich|Artikel 1 – Die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel 2 – Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.|Artikel 1 – Der Staat hat die Aufgabe die Würde des Menschen zu schützen Artikel 3 – Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. …|Artikel 20 – Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Artikel 4 – Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet …|Artikel 2 – Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt … Artikel 6 – Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. Es muss für alle gleich sein…. Da alle Bürger vor ihm gleich sind, sind sie alle gleic|Artikel 3 – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. +Artikel 33 - Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Artikel 7 – Niemand darf angeklagt, verhaftet oder gefangengehalten werden, es sei denn in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und nur in den von ihm vorgeschriebenen Formen. …|Artikel 104 – Jemand darf nur aufgrund eines Gesetztes eingesperrt werden. Artikel 10 – Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.|Artikel 4 – Es besteht Religionsfreiheit. Artikel 11 – Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, …|Artikel 5 – Es besteht Meinungs- und Pressefreiheit. Artikel 13 – Für die Unterhaltung der öffentlichen Gewalt und für die Verwaltungsausgaben ist eine allgemeine Abgabe unerlässlich; sie muss auf alle Bürger, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten, gleichmäßig verteilt werden.|Artikel 3 – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Artikel 16 – Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.|Artikel 20 – Die Staatsmacht ist auf drei Staatsgewalten aufgeteilt: die gesetzgebende G., die ausführende G. und die richterliche Gewalt. Artikel 17 – Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden ….|Artikel 14 – Das Eigentum soll geschützt werden. Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 im Vergleich zum deutschen Grundgesetz. Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26.August 1789 Grundgesetz Erklärung der Menschenrechte von 1789

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