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Auf Initiative des Lehrerhauptpersonalrats, des Grundschulverbands und der GEW hat das Bildungsministerium im Auftrag einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Vereinfachung der Halbjahreszeugnisse in der Schuleingangsphase (Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahr) an Grund- und Förderschulen erarbeitet.
Beginnend zum Schulhalbjahr 2022/2023 können landesweit einheitliche und standardisierte Protokolle der Lernentwicklungsgespräche, sog. Halbjahresbilanzen, eingesetzt werden, die alternativ das bisherige Halbjahreszeugnis ersetzen. Eine Entscheidung obliegt der jeweiligen Schule nach Abstimmung mit den Elternräten und Beschluss der Gesamtkonferenz. Die Einführung der Halbjahresbilanzen ist freiwillig und wird nach voraussichtlich zwei Jahren evaluiert.
Die Einführung ist mit dem Ziel verbunden, zeitnah und langfristig eine zeitliche Entlastung der Lehrkräfte im Grundschulbereich zu erreichen. Zeitgleich soll damit dennoch den berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten nach einer angemessenen Einschätzung der Leistungen Rechnung getragen werden.
Es können genutzt werden:
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Die Schulen können aber auch wie bisher die traditionellen Zeugnisse nutzen.