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Das System des Bildungsmonitorings orientiert sich an verschiedenen Verfahren zur systematischen Erfassung des Bildungssystems, damit aus diesen fundierten Erkenntnissen etwaige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Die im Juni 2006 festgelegte Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring wurde im Juni 2015 durch einen weiteren Beschluss der Kultusministerkonferenz detaillierter beschrieben. Ein besonderer Bereich dieser Gesamtstrategie stellt die Bildungsberichterstattung dar, welcher sich besonders mit der datengestützten Bilanzierung verschiedener Bildungsprozesse beschäftigt. Die im Koalitionsvertrag der 8. Legislatur zu entnehmende Zielrichtung verfolgt eine Qualitätsfeststellung an allen Schulformen durch Messen der schulischen Qualität, Einschätzung der Entwicklungen des schulischen Lebens und Ableiten von Impulsen für die Schulentwicklung. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wichtige Grundlage für administratives Steuerungshandeln.