Hier bin ich: 
Rechtliche Grundlagen
Inhaltlich verantwortlich: Christine Engelmann
Eingestellt am: 02.11.2022
Stand vom: 23.08.2023

Dieses Medium ist freies Lern- und Lehrmaterial im Sinne der UNESCO-Initiative Open Educational Ressources (OER) Details zu OER. Sie dürfen diesen Beitrag entsprechend oben angegebener Lizenz verwenden, wenn Sie folgende Quellenangabe benutzen:
Christine Engelmann auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15354#art42182)
Open Educational Resources

Beitrag eingestellt von: Frau Dr. Christine Engelmann
Telefon: 0345 514 11 95
E-Mail: christine.engelmann@sachsen-anhalt.de

 Rechtliche Grundlagen des Landes Sachsen-Anhalt

 

Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse im Lehrerbereich erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 30 Absätze 7 bis 9).

 

Anträge auf Erteilung einer Lehrbefähigung für mindestens ein in Sachsen-Anhalt angebotenes reguläres Unterrichtsfach werden auf der Grundlage der Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA) bearbeitet.

 

 Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA)

 

Darüber hinaus können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die Laufbahnbefähigung für ein in Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt erwerben. Rechtliche Grundlagen dafür sind die Laufbahnverordnung und die Schuldienstlaufbahnverordnung.

 

 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt
(Laufbahnverordnung - LVO LSA)

 

 Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen-Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)