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Das Team des Bildungsservers hat in der JURIS-Datenbank in Bezug auf folgende häufig gestellte Fragestellungen recherchiert und Auszüge aus den dazu gefundenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen bereitgestellt. Diese Auflistung soll einen schnellen Einblick in ausgewählte Aspekte des Schulrechts ermöglichen, sie hat keine Rechtsverbindlichkeit und ist stets im Kontext der entsprechenden vollständigen Dokumente zu betrachten.
Wenn Sie feststellen sollten, dass wichtige Fragestellungen fehlen, informieren Sie uns bitte per eMail (redaktion@bildung-lsa.de) oder über den Kontaktbutton im oberen Bereich der Seite.
Welche Fachrichtungen gibt es?
Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wie ist der Unterricht in der Einführungsphase gegliedert?
Wie erfolgt die Versetzung in die Qualifikationsphase?
Welche Regelungen gelten bei der Fremdsprachenbelegung?
Wie ist der Unterricht in der Qualifikationsphase gegliedert?
Welche Belegungsvorschriften gelten in der Qualifikationsphase?
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 92 Unterricht in der Einführungsphase Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 94 Fremdsprachenbelegung Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 95 Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 96 Belegungsverpflichtungen Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 98 Block I Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015
Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule Kapitel 4 Berufliches Gymnasium § 99 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Fassung vom: 15.07.2019 Gültig ab: 01.08.2019 | ||