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Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht häufig Auszüge aus Schulbüchern oder Romanen einscannen oder fotokopieren und im Unterricht austeilen oder z. B. via Whiteboard oder Beamer nutzen.
Jedoch dürfen Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern sind deshalb nur mit Einverständnis der Verlage erlaubt. Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert.
Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.
Dabei ist im Allgemeinen Folgendes erlaubt:
Mehr Informationen zu diesem Thema, weitere Hinweise und den vollständigen Vertragstext gibt es auf der Website
www.schulbuchkopie.de.