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Urheberrecht in der Schule
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 29.08.2023
Stand vom: 01.03.2024

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"Monkey Business" von BMBF /Lizenz: CC BY-SA 4.0
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Digitale Inhalte sind allgegenwärtig und damit auch aus einem modernen Schulunterricht nicht mehr wegzudenken.

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Der informative, kommunikative und kreative Umgang mit digitalen Inhalten bestimmt das Leben sowohl der Lehrenden als auch der Schülerinnen und Schüler und hält dementsprechend Einzug in die Unterrichtsgestaltung.

 

Ob Schulbuch oder YouTube-Video – wie urheberrechtlich geschütztes Material verwendet werden darf, spielt im Schulalltag eine wichtige Rolle.

 

Um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit solchen Materialien zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Handreichung zur Verfügung. Diese ist auf den Seiten des BMBF  kostenlos zum Download verfügbar.

 

 


Einscannen & Kopieren in der Schule
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 06.07.2023
Stand vom: 06.07.2023

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Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht häufig Auszüge aus Schulbüchern oder Romanen einscannen oder fotokopieren und im Unterricht austeilen oder z. B. via Whiteboard oder Beamer nutzen.

 

schulbuchkopie_visual_full_rearrange_bd4d302c.png Jedoch dürfen Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern sind deshalb nur mit Einverständnis der Verlage erlaubt. Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert.

 

Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.

 

Dabei ist im Allgemeinen Folgendes erlaubt:

  • Lehrkräfte können 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.
  • Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten, Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
  • Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch sowie für Prüfungszwecke nutzen.
  • Bei abgespeicherten Scans muss ein ein Zugriff Dritter mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
  • Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen des Verlages.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema, weitere Hinweise und den vollständigen Vertragstext gibt es auf der Website  www.schulbuchkopie.de.