Digitale Dienste
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![]() | "Monkey Business" von BMBF /Lizenz: CC BY-SA 4.0 | ![]() |
Der informative, kommunikative und kreative Umgang mit digitalen Inhalten bestimmt das Leben sowohl der Lehrenden als auch der Schülerinnen und Schüler und hält dementsprechend Einzug in die Unterrichtsgestaltung.
Ob Schulbuch oder YouTube-Video – wie urheberrechtlich geschütztes Material verwendet werden darf, spielt im Schulalltag eine wichtige Rolle.
Um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit solchen Materialien zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Handreichung zur Verfügung. Diese ist auf den Seiten des BMBF kostenlos zum Download verfügbar.
Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht häufig Auszüge aus Schulbüchern oder Romanen einscannen oder fotokopieren und im Unterricht austeilen oder z. B. via Whiteboard oder Beamer nutzen.
Jedoch dürfen Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern sind deshalb nur mit Einverständnis der Verlage erlaubt. Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert.
Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.
Dabei ist im Allgemeinen Folgendes erlaubt:
Mehr Informationen zu diesem Thema, weitere Hinweise und den vollständigen Vertragstext gibt es auf der Website www.schulbuchkopie.de.
![]() | Originalbild von Foto von Merch HÜSEY auf Unsplash /Lizenz: CC BY 4.0 | ![]() |
So hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2017 die urheberrechtlichen Nutzungsrechte für Forschung und Lehre einer grundlegenden Reform unterzogen. Zum anderen hat die Europäische Union 2019 eine (weitere) Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet, die u. a. die Nutzung "nicht verfügbarer" Werke erleichtert.
Doch nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 2014 geändert. Auch das Rezeptionsverhalten hat sich stark vom Trägermedium weg und hin zum Streaming verschoben. Dies kann die Anfertigung von lokalen Kopien sowohl faktisch als auch rechtlich erschweren.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat NFDI4Culture, das Konsortium für Forschungsdaten materieller und immaterieller Kulturgüter, zu diesem Thema ein aktuelles Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Gutachten erläutert, welche Nutzungen von audiovisuellen Materialien in der Forschung, aber eben auch in der Lehre möglich sind.
Der Text ist als Open Educational Resource hier verfügbar: https://nfdi4culture.de/go/E4105
Im aktuellen Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auch auf die Altersfreigaben beziehen.
Neben einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Alterskennzeichnung von digitalen Spielen, enthält das Dossier Informationen zu den Kriterien sowie den neuen Zusatzhinweisen zur Alterskennzeichnung. Pädagogische Empfehlungen runden das Dossier ab.
Das Dossier steht kostenlos als Printversion (auch in höherer Stückzahl) und digital unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/dossiers zur Verfügung.