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Nutzung von Instagram durch Schulen
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 14.07.2025
Stand vom: 14.11.2025

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Originalbild von KI-generiert /Lizenz: CC0
"Instagram an Schulen" von Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 4.0
"Checkliste Instagram an Schulen" von Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt /Lizenz: CC BY-SA 4.0
Dokument von Redaktion bildung-lsa.de /Lizenz: CC BY-SA 4.0
Beitrag eingestellt von: Redaktion bildung-lsa.de
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt stellt umfassende Informationsmaterialien zum Thema Datenschutz in Schulen bereit. Dazu gehören sowohl eine Handreichung zur Nutzung von Social Media als auch ein aktueller Flyer zum Datenschutz im Klassenchat und in sozialen Netzwerken.

 

Die Handreichung richtet sich an Schulen, die Plattformen wie Instagram nutzen oder deren Einsatz planen. Sie erläutert die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen, etwa zur Einwilligung bei der Veröffentlichung von Fotos oder Videos, zur Datenminimierung und zur Verantwortung der Schule als datenverarbeitende Stelle. Eine Checkliste unterstützt bei der Umsetzung.

 

Der ergänzende Flyer richtet sich direkt an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Er gibt praktische Tipps für den sicheren Umgang mit Klassenchats und sozialen Netzwerken, informiert über die Rechte auf Richtigstellung, Löschung und das eigene Bild und nennt Anlaufstellen für Unterstützung.

 

Mit diesen Materialien unterstützt die Landesbeauftragte Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler dabei, den Datenschutz im schulischen Alltag – sowohl in Social Media als auch in Klassenchats – verantwortungsvoll und rechtskonform umzusetzen.

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