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Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Richtlinie zur Umsetzung der Säule I des Investitionsprogramms Startchancen gezielt Investitionen an Startchancen-Schulen. Ziel ist es, die Lernumgebung an diesen Schulen nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu verringern. Das Angebot richtet sich an kommunale und freie Schulträger, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich sind.
Gefördert werden Bau-, Ausstattungs- und unmittelbar damit verbundene Maßnahmen, die zur Schaffung moderner, klimagerechter und barrierefreier Lern- und Lehrorte beitragen. Dazu zählen unter anderem Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, die Einrichtung von Kreativ- und Lernlaboren, Multifunktionsräumen, Werkstätten, Ateliers sowie Räumen für inklusives Lernen. Auch Investitionen in flexible und nachhaltige Ausstattung, wie modulare Möbel, Bewegungs- und Erholungsbereiche oder schulbibliothekarische Räume, sind förderfähig. Begleitende Maßnahmen wie Planung, Beratung, Grundstückserschließung oder Schulungen zur Nutzung neuer Infrastruktur können ebenfalls unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Schulträger der Startchancen-Schulen, die von der obersten Landesschulbehörde ausgewählt wurden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem ein von der Gesamtkonferenz der Schule beschlossenes Schulentwicklungskonzept, das die geplanten Maßnahmen und deren Beitrag zur Verbesserung der Lernumgebung beschreibt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für jede Startchancen-Schule ist ein Basismodul zu beantragen, darüber hinaus können bis zu drei Erweiterungsmodule gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Anträge können bis zum 30. Juni 2030 eingereicht werden. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung beginnen. Weitere Informationen, die vollständige Richtlinie sowie die Antragsunterlagen stehen
auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.