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Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 02.09.2024
Stand vom: 21.08.2026

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In den Schulen Sachsen-Anhalts treffen junge Menschen aus vielfältigen kulturellen und sprachlichen Kontexten aufeinander und lernen gemeinsam. Diese Vielfalt bereichert das Schulleben und eröffnet neue Chancen, stellt aber auch alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.

 

Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung unterstützt Lehrkräfte und Schulen dabei, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche beim Ankommen und im Unterricht bestmöglich zu begleiten.

 

Erstaufnahme und Sprachstandserhebung
Rechtsgrundlagen
Einschulung, Übergänge und Abschlüsse
Anschlussmöglichkeiten nach der Erstaufnahme
Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss

Allgemeinbildende Schule: Regelklasse im 9. Schuljahrgang mit Sprachförderung

Berufsbildende Schulen: Berufsvorbereitungsjahr Sprache – BVJ(S); Berufsschule (BS – duale Berufsausbildung)

Schülerinnen und Schüler mit ukrainischem Abschluss nach Klasse 9 (HSA/qHSA)

Allgemeinbildende Schule: Regelklasse mit Sprachförderung – 9. Schuljahrgang (HSA, RSA, Gymnasium) oder 10. Schuljahrgang (RSA)

Berufsbildende Schulen: BVJ(S); Berufsschule (BS – duale Berufsausbildung); Berufsfachschule (BFS – vollzeitschulischer Bildungsgang)

– BFS ohne beruflichen Abschluss: Wirtschaft, Sozialpflege, Technik

– BFS mit beruflichem Abschluss: Kinderpflege; Pflegehilfe; Masseur und medizinischer Bademeister; Assistenz für Ernährung und Versorgung; Kosmetik

Schülerinnen und Schüler mit ukrainischem Abschluss nach Klasse 11 (RSA/eRSA)

Studienkolleg

Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

Berufsbildende Schulen: Berufsschule (BS – duale Berufsausbildung); Berufsfachschule (BFS – vollzeitschulischer Bildungsgang) mit beruflichem Abschluss (siehe BbS-VO § 60 Abs. 1, § 70 Abs. 1); Pflegeschule; Fachoberschule; Berufliches Gymnasium (Einführungsphase)

Zugangsvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe und das Berufliche Gymnasium
Rechtsgrundlage

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013

Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juli 2015

Bewertung ukrainischer Abschlüsse gemäß ANABIN

Zugangsberechtigungen gemäß § 3 Abs. 1 der Oberstufenverordnung

Regulärer Zugang nach § 3 Abs. 1 Nr. 1:

– Besuch des 9. Schuljahrgangs des Gymnasiums oder einer anderen G8-Schule und reguläre Versetzung

– Wechsel in den 10. Schuljahrgang des realschulabschlussbezogenen Unterrichts oder einer anderen weiterführenden Schule in G9 und dort Erwerb des erweiterten Realschulabschlusses

Zugang nach § 3 Abs. 1 Nr. 3: mit ukrainischem Abschluss nach Klasse 11 und hinreichenden Deutschkenntnissen

Einzelfallregelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4: Entscheidung des Landesschulamtes nach intensiver Einzelfallberatung der Antragstellenden durch die Schule und auf Grundlage eines die Entscheidung tragenden, begründeten Votums der Schule

Zugangsberechtigungen gemäß § 91 Abs. 1 der BbS-VO

Zugang zum Beruflichen Gymnasium gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 2: mit ukrainischem Abschluss nach Klasse 11 und hinreichenden Deutschkenntnissen

Zugang zum Beruflichen Gymnasium gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 3: mit ukrainischem Abschluss nach Klasse 11

Einzelfallregelung gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 5: auf Antrag durch Entscheidung des Landesschulamtes

Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen und Bildungsnachweisen

Die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse und Bildungsnachweise erfolgt im Landesschulamt. Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können in der Zeugnisanerkennungsstelle in Sachsen-Anhalt eingereicht werden, wenn die Anerkennung für eine Ausbildung, ein Studium oder eine sonstige Tätigkeit benötigt wird.

Sprachfeststellungsprüfungen
Elternarbeit: mehrsprachige Vorlagen und Übersetzungen

Lehrkräfte finden hier Informationsmaterialien, mehrsprachige Textvorlagen und Dokumente sowie sprachliche Hilfen für die Arbeit mit Eltern zugewanderter Kinder und Jugendlicher.

Sprachmittlung und Dolmetschen

Für Gespräche mit Eltern, die nur sehr wenig oder gar kein Deutsch beherrschen, können Schulen Sprachmittlung beziehungsweise Dolmetschen als Unterstützung in Anspruch nehmen.

  • SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt

    SiSA ist der landesweite Sprachmittlerdienst des LAMSA e. V. Über das Portal können Schulen qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Eltern- und Beratungsgespräche anfragen.

Sprachkurse für zugewanderte Lehrkräfte

Das Landesinstitut bietet zugewanderten Lehrkräften die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse auf den Sprachniveaus C1 und C2 weiterzuentwickeln. In jedem Schulhalbjahr startet ein neuer Sprachkurs. Die Anmeldung erfolgt über das elTIS-Portal.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen. Das Angebot entsteht in Kooperation mit dem Sprachinstitut „Deutsch Onlinetraining“.

Kontakt
Links

 

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