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Inhaltlich verantwortlich: Birgit Kersten
Eingestellt am: 30.06.2022
Stand vom: 02.01.2023

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Birgit Kersten auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=13983#art41322)
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Kapitel:
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Leistungsüberprüfung - Gruppe W - BF II

Leistungsüberprüfung - Gruppe W - BF II Markiere, ob die Aussagen zu den EU-Institutionen richtig oder falsch sind und korrigiere im Anschluss die falschen Aussagen. Der Rat der EU entscheidet über Gesetze. Derzeit besteht die EU aus 2 Mitgliedstaaten. Damit hat der Europäische Rat 27 Mitglieder. Das Europäische Parlament ist die Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Das Europäische Parlament gehört zur Exektuive. Die EU-Kommission kontrolliert das Europäische Parlament. Es gibt einen Gesetzesvorschlag zur Außenpolitik der EU. Darüber entscheiden nur die Außenminister der Mitgliedstaaten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU entscheiden über den Haushalt der EU. Wenn der Rat der EU tagt, treffen sich immer die gleichen Personen. Richtig Falsch Korrektur: Die Arbeitsweise der EU-Institutionen - Leistungsüberprüfung Erkläre den Begriff Initiativrecht und erläutere seine Rolle und Bedeutung im Gesetzgebungsprozess der EU. Beurteile die folgende Aussage:Die Mitgliedsstaaten der EU besitzen auf europäischer Ebene kein Mitspracherecht.

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