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Schülerinnen und Schüler können zum Erlangen der allgemeinen Hochschulreife eine Prüfung, sowohl auf grundlegendem als auch auf erhöhtem Anforderungsniveau, im Fach Physik ablegen.
Die Curricularen Grundlagen in den jeweils gültigen Fassung setzen den inhaltlichen Rahmen der Abiturprüfung.
Die rechtlichen sowie organisatorischen Grundlagen finden Sie hier .
"Materialliste_Phy_122023" von LISA-Halle /Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 |
"Hinweise_Abitur_2025_Physik" von MB ST /Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 |
"Ergänzende fachspezifische Hinweise 2025_Physik" von MB ST /Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 |
"Hinweise_Abiturprüfung2026_Physik" von MB ST /Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 |
Festlegung der Reihenfolge einiger Kompetenzschwerpunkte für die Qualifikationsphase in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025
Im Fach Physik gelten auf dem grundlegenden und dem erhöhten Anforderungsniveau alle im Fachlehrplan benannten Kompetenzschwerpunkte.
Für alle Physik-Kurse der Qualifikationsphase ist in beiden Anforderungsniveaus sicher zu stellen, dass im Schuljahr 2023/2024 die Kompetenzschwerpunkte „Elektrisches Feld“, „Magnetisches Feld“ sowie „Elektromagnetische Induktion“ vollständig unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/2025 ist sicher zu stellen, dass die Kompetenzschwerpunkte „Mechanische Schwingungen und Wellen“ (eAN: „Mechanische Schwingungen“ und „Mechanische Wellen“), „Welleneigenschaften des Lichtes“, „Eigenschaften von Quantenobjekten“ sowie „Quantenphysikalisches Atommodell“ vollständig unterrichtet werden.
Hier finden Sie die Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung.