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Fortbildungsangebote weiterer Träger (z. B. von Hochschulen, der Landeszentrale für politische Bildung, von Fachverbänden, Stiftungen und freien Bildungsträgern) stellen eine Ergänzung zur staatlichen Fortbildung dar (Ergänzungsangebote).
Lehrkräfte können entsprechend dem Runderlass vom 16.9.2013 für eine Teilnahme an einer Fortbildung mit notwendiger Unterrichtsfreistellung einen Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge stellen.
Die Veranstalter sind gebeten, eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Entstehende Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen weiterer Träger sind selbst zu tragen.
Ein Ergänzungsangebot kann auf Antrag als Ersatz für ein Regelangebot - Ersatzangebot - anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Ersatzangebote werden sich vornehmlich auf die Bereiche Förderpädagogik und berufsbildende Schulen orientieren.
Der Antrag auf Anerkennung ist in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim LISA Fachbereich 4 zu beantragen.
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