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Das Team des Bildungsservers hat in der JURIS-Datenbank in Bezug auf folgende häufig gestellte Fragestellungen recherchiert und Auszüge aus den dazu gefundenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen bereitgestellt. Diese Auflistung soll einen schnellen Einblick in ausgewählte Aspekte des Schulrechts ermöglichen, sie hat keine Rechtsverbindlichkeit und ist stets im Kontext der entsprechenden vollständigen Dokumente zu betrachten.
Wenn Sie feststellen sollten, dass wichtige Fragestellungen fehlen, informieren Sie uns bitte per eMail ( redaktion@bildung-lsa.de ) oder über den Kontaktbutton im oberen Bereich der Seite.
In welchen Gremien können Schülerinnen und Schüler aktiv am Schulgeschehen mitwirken?
Welche Formen der Schülervertretung gibt es in der Grundschule?
Welche Vertreter werden im Klassenverband gewählt? Wie erfolgt die Wahl?
Wie wird der Schülerrat gewählt? Wie gelangen Schülervertreter in die Gesamtkonferenz der Schule?
Wie können Schüler ihre Probleme in die Gesamtkonferenz der Schule einbringen?
Wie werden Schülervertreter gewählt? Wann scheiden sie aus ihren Ämtern aus?
Was können Gemeinde- und Kreisschülerräte bewirken?
Wie werden die Mitglieder des Landesschülerrates gewählt?
Wann gibt es " Hitzefrei "?
Was ist bei der Herausgabe von Schülerzeitungen zu beachten?
Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben? Dürfen sie bewertet werden?
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 45 Allgemeines | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 46 Klassenverband | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 47a Die Schülervollversammlung | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 49 Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 47 Schülerrat | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 2 Gemeinsame Regelungen zum Wahlverfahren | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 3 Fristen | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 4 Einladung zur Wahl | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 5 Mitteilung des Wahlergebnisses und Aufbewahrung der Stimmzettel | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 6 Ausscheiden und Nachwahl | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 77 Landesschülerrat | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 3 Fristen | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 4 Einladung zur Wahl | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 16 Allgemeines | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 17 Wahlberechtigung und Wählbarkeit | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 18 Durchführung der Wahl | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 19 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 20 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 21 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 22 Wahlprüfung - Wahlen auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 23 Wahlprüfung - zum Landeschülerrat | ||
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 § 77 Landesschülerrat | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 3 Fristen | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 4 Einladung zur Wahl | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 16 Allgemeines | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 17 Wahlberechtigung und Wählbarkeit | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 18 Durchführung der Wahl | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 19 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 20 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 21 Stimmabgabe und Auszählung | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 22 Wahlprüfung - Wahlen auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene | ||
Schülerwahlverordnung (SchWVO) vom 10. Juni 2015 § 23 Wahlprüfung - zum Landeschülerrat | ||