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Startchancen-Programm von Bund und Ländern
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de
Eingestellt am: 12.04.2024
Stand vom: 12.04.2024

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Im Februar 2024 fiel nach intensiven Verhandlungen der Startschuss für das Startchancen-Programm des Bundes und der Länder.

 

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Die Vereinbarungstexte für das Startchancen-Programm wurden am 2. Februar 2024 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Bevor die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen kann, müssen die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern abgeschlossen sein. Ab dem 1. August 2024 geht das Programm an den Start und erstreckt sich über zehn Jahre. Der Bund fördert es mit einer zusätzlichen Startchancen-Milliarde pro Jahr. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang.

 

Der Fokus des Programms liegt darauf, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken und das Unterstützungssystem schulischer Bildung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.

 

Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland. An den Startchancen-Schulen wird nicht nur in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung investiert, sondern es werden auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams gefördert.

 

Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte und in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder zur Berechnung herangezogen. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in besonders herausfordernden Lagen. Welche Schulen für eine Förderung in Frage kommen, legt das jeweilige Land auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien fest.

 

  • 40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden.
  • 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen.
  • Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, kommen ca. 60 Prozent der Förderung Grundschülerinnen und Grundschülern zugute. Neben Grundschulen werden jedoch auch weiterführende Schulen und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.

 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie  auf der Website der Kultusministerkonferenz und  auf der Website des BMBF.


Was bedeutet das für Sachsen-Anhalt?
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Dass Sachsen-Anhalt an dem Programm teilnimmt, bedeutet, dass in Zukunft ungefähr 100 Schulen in einem herausfordernden sozialen Umfeld über einen langen Zeitraum eine besondere Unterstützung erfahren. Dies schafft die Voraussetzung dafür, dass sich Prozesse der Unterrichts- und Schulentwicklung an diesen Schulen signifikant und nachhaltig verbessern können.

 

Im Schuljahr 2024/2025 gehen zunächst 25 Schulen an den Start. Die ca. 75 weiteren am Programm teilnehmenden Schulen kommen mit dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 dazu. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen für die beiden Etappen läuft derzeit und wird auf Grundlage von Sozialkriterien vollzogen. Die Schulen, die die Kriterien erfüllen und für eine Teilnahme an dem Programm in der ersten Etappe in Frage kommen, werden kurzfristig informiert.

 

Bildungsministerin Eva Feußner unterstreicht, dass „das Startchancen-Programm ein entscheidender Schritt für Chancengleichheit in der Bildung und ein Beitrag ist, um die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler zu stärken. Durch gezielte Förderung und Unterstützung werden wir weit mehr als 20.000 Schülerinnen und Schülern an etwa 100 Schulen helfen, ihre Potenziale optimal zu entfalten. Wir setzen damit ein Zeichen für die Stärkung der Bildungslandschaft in unserem Bundesland.“

 

Rückfragen zum Programm können Sie per Mail an mb-Startchancenprogramm@sachsen-anhalt.de richten.