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Das Team des Bildungsservers hat in der JURIS-Datenbank in Bezug auf folgende häufig gestellte Fragestellungen recherchiert und Auszüge aus den dazu gefundenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen bereitgestellt. Diese Auflistung soll einen schnellen Einblick in ausgewählte Aspekte des Schulrechts ermöglichen, sie hat keine Rechtsverbindlichkeit und ist stets im Kontext der entsprechenden vollständigen Dokumente zu betrachten.
Wenn Sie feststellen sollten, dass wichtige Fragestellungen fehlen, informieren Sie uns bitte per eMail (redaktion@bildung-lsa.de) oder über den Kontaktbutton im oberen Bereich der Seite.
Welche Anforderungsbereiche müssen in Klassenarbeiten und Klausuren abgedeckt werden?
Wie werden Klassenarbeiten und Klausuren gewichtet?
Wie viele Klassenarbeiten und Klausuren dürfen pro Woche bzw. pro Tag geschrieben werden?
Welche Bearbeitungszeiten gelten für Klassenarbeiten und Klausuren?
Wie erfolgt die Korrektur? Wie erfolgt die Auswertung?
Wie sind Klassenarbeiten und Klausuren aufzubewahren?
Unter welchen Voraussetzungen kann von der Wertung einer Klassenarbeit/Klausur abgesehen bzw. diese wiederholt werden?
In welcher Weise können andere komplexe Leistungen eingebracht werden?
Welche weiteren Formen können bewertet werden?
Wie werden "Sozial- und Lernverhalten" bewertet?
Was muss bei der Verabreichung von Medikamenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen beachtet werden?
Wie erfolgt die Aufsichtspflicht ?
Was ist bei der Rechtschreibung zu berücksichtigen?
Wie kann die Bewertung von Aufsätzen erfolgen?
Was ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Rechnern zu beachten?
Hinweis: Vgl. 4.1.9
Auszug aus: Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II,
RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200, geänd. durch RdErl. des MB vom 23.05.2019 (SVBl. LSA 2019, S. 109) | ||
Hinweis: Vgl. 4.1.12 bis 4.1.15
Auszug aus: Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II,
RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200, geänd. durch RdErl. des MB vom 23.05.2019 (SVBl. LSA 2019, S. 109) | ||
Hinweis: Vgl. 4.1.16
Auszug aus: Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II,
RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200, geänd. durch RdErl. des MB vom 23.05.2019 (SVBl. LSA 2019, S. 109) | ||
Hinweis: Vgl. 4.1.17
Auszug aus: Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II,
RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200, geänd. durch RdErl. des MB vom 23.05.2019 (SVBl. LSA 2019, S. 109) | ||
Hinweis: Vgl. 4.1.18