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Übersicht
Inhaltlich verantwortlich: Anne Wanke
Eingestellt am: 16.11.2022
Stand vom: 07.06.2023

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Checkliste Barrierefreiheit an Schulen
Inhaltlich verantwortlich: Redaktion bildung-lsa.de, Kultusministerium Ref. 23
Eingestellt am: 07.01.2016
Stand vom: 16.11.2022

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"Checkliste Barrierefreiheit an Schulen" von Sigrid Kellert /Lizenz: CC BY-SA 3.0
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Bekanntmachung vom 1.12.2015: Checkliste für barrierefreie Schulgebäude und andere öffentlich zugängliche barrierefreie Gebäude auf Schulgrundstücken.

 

    pdf_trans.gif     Download Checkliste


Gemeinsamer Unterricht als Baustein inklusiver Bildungsangebote
Inhaltlich verantwortlich: Kathrin Quenzler, Günther, Christian
Eingestellt am: 04.03.2013
Stand vom: 17.11.2022

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Günther, Christian auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15402#art22861)

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Konzept des Landes Sachsen-Anhalt zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen

KIDS_Inklusion.pngInklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Teil davon ist die inklusive Schule. Sie ist umso erfolgreicher, je mehr sich auch die Gesellschaft und der Staat den Zielen inklusiver Politik im Alltag, der Berufswelt, in Kunst und Wissenschaft sowie im Sport annähern.

Im Kern geht es bei der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote um den konstruktiven und ausgewogenen Umgang mit der Vielfalt, der Unterschiedlichkeit der Menschen und um die Unantastbarkeit ihrer Würde.

 

Für die Schulentwicklung eines jeden Landes bedeutet die Umsetzung des Inklusionsgebotes, Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die es allen Kindern und Jugendlichen erlauben, ihre jeweiligen Potentiale auszuschöpfen und erfolgreich zu lernen. Auf dem Weg dorthin begleitet uns eine Konzeption, die als Hinführung, als Vorstufe des komplexesten Teils einer künftigen inklusiven Schule angesehen werden kann, die Konzeption des gemeinsamen Unterrichts. Sie beschreibt den Übergang vom Status Quo zum Ziel, der inklusiven Schule.

 

pdf_trans.gifDas Konzept des Landes Sachsen-Anhalt können Sie hier herunterladen.

 

 

Ein Film der an das Thema heranführt ist der Dokumentarfilm „Berg Fidel – eine Schule für alle“, der zur Ausleihe in der Pädagogischen Mediathek des LISA zur Verfügung steht.

 

 http://bibliothek.kdz-ws.net/BI780/index.asp?detmediennr=6773857&detDB=1


Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
Inhaltlich verantwortlich: Claudia Heymann, Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011
Eingestellt am: 02.12.2011
Stand vom: 24.05.2023

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Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011 auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15402#art18683)

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Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) stellte am 25.11.2011 in Berlin, im Rahmen eines Fachgespräches, die am 20.10.2011 verabschiedete Empfehlung vor:

 

file_pdf.jpg  Inklusive Bildung von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen


UN-Konvention zur Inklusion (Januar 2009)
Inhaltlich verantwortlich: Schulleiter Henning
Eingestellt am: 23.11.2009
Stand vom: 24.05.2023

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Schulleiter Henning auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt (http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=15402#art5825)

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UN-Konvention zur Inklusion - "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

(Januar 2009)

 

Download pdf.gif 

Amtliche deutsche Übersetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die auch als Behindertenrechtskonvention (BRK) bezeichnet wird. Diese gilt ab Ende März 2009 auch in Deutschland.

 

 

Aus der Päambel:

"Diese Konvention ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik, weil:

  • Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen an der Erarbeitung des Textes nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ beteiligt waren, und auch bei der Umsetzung und Überwachung der BRK aktiv einbezogen werden;
  • in der Behindertenrechtskonvention die Abkehr vom medizinischen Modell hin zum sozialen Modell von Behinderung in rechtsverbindlichen Normen festgeschrieben wird. Menschen mit Behinderungen werden nicht länger über Defizite definiert. Vielfalt statt Einfalt! Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, sie sind Trägerinnen und Träger von Menschenrechten;
  • sich die Vertragsstaaten nach den Prinzipien Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion dazu verpflichten, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die niemanden ausschließen und die die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen."


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